Koch-Panzner: AfD sollte nicht mit Steinen werfen

Steinheim
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"Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen! Die AfD durch Herrn Dippel verschweigt der Öffentlichkeit, dass die AfD in Bayern vom Verfassungsschutz überwacht wird!", kommentiert Vorsitzender Horst Koch-Panzner von der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten", VVN-BdA Main-Kinzig, eine Stellungnahme der AfD unter dem Titel '"Würger von Steinheim": AfD kritisiert Berichterstattung'.



Koch-Panzner weiter: "Ebenso wird die AfD überprüft, ob sie generell vom Verfassungsschutz überwacht werden soll. Ich zitiere aus der Badischen Zeitung vom 13.03.2019 Headline: 'AfD-Aussteigerin: Partei strebt 'Volksreinigung' und Diktatur an'. Franziska Schreiber war Mitglied der AfD, stieg wegen der Radikalisierung aus und schrieb ein Buch. 'Sie berichtet aus dem Inneren der Partei - auch vom sogenannten Tag X'. Ich empfehle jedem, dieses Buch zu lesen! Die VVN wurde 1947 von Überlebenden der Konzentrationslager und des Antifaschistischen Widerstand gegründet, um im Sinne des Schwurs der Häftlinge von Buchenwald ('Die Vernichtung des Faschismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung, der Aufbau einer Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel') zu wirken. Eine Lehre aus der Geschichte war für unsere Organisation, überparteilich und konfessionell ungebunden einen antifaschistischen Grundkonsens zu verteidigen, der damals im Grundgesetz verankert wurde. Dieses Grundgesetz entstand unter dem Eindruck des unter großen Opfern beendeten 2. Weltkriegs und als Gegenentwurf zum soeben überwundenen faschistischen Terrorregime.

Deshalb enthält das Grundgesetz klare antifaschistische Grundpositionen: Im Vordergrund stehen Demokratie, Menschenrechte, Meinungs- Versammlungs- und Koalitionsfreiheit. Das Verbot jeder Diskriminierung aus rassischen, religiösen, weltanschaulichen oder andern Gründen ist im Grundgesetz ebenso festgeschrieben wie das Verbot von Angriffskriegen. In Artikel 139 sind die alliierten Bestimmungen zum Verbot der NSDAP und möglicher Nachfolgeorganisationen und -parteien eindeutig bestätigt. In diesem Sinne tritt die VVN-BdA entschieden ein für das Verbot der NPD und der in ihrem Sog sich bewegender Gruppen, Organisationen und Kameradschaften, die immer offener und gewalttätiger auftreten. Für dieses und die anderen Ziele des Grundgesetzes setzt sich die VVN – BdA seit ihrer Gründung unermüdlich ein; sie verteidigte diese Verfassung immer wieder gegen Einschränkungen der Grundrechte.

Der Verfassungsschutzbericht 2010 des Bayrischen Landesamtes für Verfassungsschutz diffamiert dieses Engagement als 'linksextremistisch beeinflusst' und bedient sich dabei in der Sache haltloser Unterstellungen. Substantielle Hinweise auf 'verfassungsfeindliche' oder gar strafrechtlich relevante Handlungen oder Haltungen der VVN – BdA enthält der Bericht nicht, dafür aber personenbezogene Angriffe. So werden ein Bundesvorsitzender, ein Bundessprecher des Verbandes und ein Landesvorsitzender der VVN – BdA in Bayern in dem Bericht namentlich genannt. Wir fordern: – Die Einstellung der Beobachtung der VVN – Bund der Antifaschisten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz."


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