Brand in Hanauer Schultoilette: Neunjähriger soll Klopapier angezündet haben

Foto: 5vision.media

Steinheim
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Bei einem Brand in einem Toilettenraum einer Grundschule am Jürgen-Sticher-Platz in Steinheim am Montagmorgen (wir berichteten) ist nach ersten polizeilichen Schätzungen ein Sachschaden von 20.000 bis 30.000 Euro entstanden. Gegen 8.45 Uhr löste der Feueralarm der Schule aus, woraufhin Rettungskräfte vor Ort eilten und die Flammen nach kurzer Zeit unter Kontrolle bringen konnten.



Das Feuer, das von einem Toilettenpapierhalter und einem Stoffhandtuchspender ausging, hatte dabei auf diverse Gebäudeteile der Jungentoilette sowie Einrichtungsgegenstände übergegriffen und zog eine enorme Rußbildung nach sich. Verletzt wurde glücklicherweise niemand und auch eine Evakuierung der Schule während des laufenden Unterrichts war nicht erforderlich. Den mutmaßlichen Verursacher konnte die Polizei durch Ermittlungen an der Schule bereits ausfindig machen. Es soll sich um einen erst neunjährigen Schüler handeln, der - so die bisherigen Erkenntnisse - mit einem Feuerzeug das Toilettenpapier und die Handtücher angezündet haben soll, wodurch sich der Brand dann rasch in dem Raum ausdehnte.

Gleichwohl die Beweggründe noch nicht abschließend geklärt sind, so dürften diese nach Ansicht der Ermittler mit einem aktuellen und äußerst fragwürdigen "Trend" in den sozialen Netzwerken in Zusammenhang stehen. Erste Erkenntnisse deuten darauf hin, dass sich der Junge womöglich durch diverse Videos im Netz zu der Tat verleiten ließ. Die Ermittlungen hierzu dauern an. Unabhängig davon weist die Polizei allgemein darauf hin, dass solche "Challenges", bei denen bekanntermaßen Einrichtungsgegenstände in Schultoiletten angezündet, verwüstet oder auch entwendet werden, keine Kavalierdelikte sind und auch nicht mehr unter die Rubrik Schülerstreiche fallen. Solche Handlungen sind nicht nur gefährlich, in aller Regel handelt es sich dabei um Straftaten, die je nach Alter des Verursachers entsprechende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Darüber hinaus können auf die Verantwortlichen auch hohe zivilrechtliche Kostenforderungen zukommen.


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