Verkehrsreglung zum Steinheimer Altstadtfest am 23. Juni

Steinheim

Am Dienstag, 23. Juni 2015, findet in der Steinheimer Altstadt ab 18 Uhr das Altstadtfest mit Johannisfeuer statt.

Interkulturelle Wochen im Main-Kinzig-Kreis
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Um einen reibungslosen Ablauf dieser Veranstaltung zu gewährleisten, sind folgende verkehrsregelnde Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde erforderlich: Bereits gegen 12 Uhr erfolgt die Sperrung der Zufahrten zur Altstadt über die Straßen „Am Marstall“, Neutorstraße und „Kardinal-Volk-Platz“. Ausgenommen von dieser Sperrung sind die Anwohner/innen der Altstadt. Diese werden jedoch gebeten, nach Veranstaltungsbeginn nur wenn unbedingt notwendig von ihrer Zufahrtsmöglichkeit Gebrauch zu machen.

Der Hainberg wird von 18 Uhr bis 23.30 Uhr komplett gesperrt. Die durch diese Sperrung betroffenen Verkehrsteilnehmer/innen können Klein-Auheim über die B 43 A, Anschluss Fasanerie K 200 oder über die B 45, Anschluss Klein-Auheim/K200 anfahren. Der Bereich Ludwigstraße/Steinheimer Vorstadt wird zwischen „Am Marstall“ und Zubringer B 43 A für den Parkverkehr beidseitig gesperrt. Ebenfalls ist das Parken beiderseits der Geleitstraße verboten. Die Verkehrsteilnehmer/innen werden gebeten, die entsprechende Verbotsbeschilderung zu beachten. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden durch Abschleppung entfernt.

Als „Nadelöhr“ wird sich auch in diesem Jahr das Maintor erweisen. Um Gedränge und unnötige Wartezeiten zu vermeiden sollten Festbesucher/innen das alte Stadttor nur in Richtung Main und Johannisfeuer passieren. Der Rückweg in die Altstadt sollte über den Schießhag oder den für den Autoverkehr gesperrten Hainberg verlaufen.

Die Polizei und die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Hanau bitten alle Besucher und Besucherinnen des Altstadtfestes auf das eigene Auto zu verzichten und bei der Anfahrt das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs zu nutzen. In unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsgelände befinden sich keine Parkmöglichkeiten, daher werden die motorisierten Besucher werden gebeten auf dem Festplatz „Burggarten“ am Kreuzweg zu parken. Das Erreichen dieser Parkplätze ist durch entsprechende Hinweisbeschilderung kenntlich gemacht. Dabei ist zu beachten, dass der Kreuzweg wieder aus Richtung der Steinheimer Vorstadt als Einbahnstraße ausgeschildert ist.


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