Sportsfield-Areal: Wohnentwicklung nur bei Rechtssicherheit möglich

Wolfgang
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"Eine Entwicklung des Areals Sportsfield Housing mit der planungsrechtlichen Ausweisung eines Wohngebietes kommt aus Sicht der Stadt Hanau nur in Betracht, wenn diese Wohngebietsentwicklung rechtssicher und ohne jede Beeinträchtigung der Entwicklungspotentiale Ihres Unternehmensstandortes in Hanau möglich ist."



Er halte es für ausgeschlossen, dass die Stadt eine Planung verfolgt, die den rechtlich geschützten Interessen des Unternehmens zuwiderlaufe. Mit dieser klaren Positionierung hat Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) in einem Schreiben an den Leiter der Goodyear-Werkes in Hanau, John Ries, deutlich gemacht, wie sehr der Stadt die nachhaltige und langfristige Sicherung des Goodyear-Standortes in Hanau am Herzen liegt. Gleichzeitig betonte Kaminsky aber auch: "Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum auf Sportsfield und der Erhalt der Arbeitsplätze bei Goodyear darf kein Widerspruch sein."

Das Unternehmen hatte erst im vergangenen Jahr Investitionen in Höhe von 73 Millionen Euro am Standort Hanau angekündigt, um so nachhaltig in die Zukunftsfähigkeit des Werkes zu investieren. Die damit einhergehenden Modernisierungen bewertete der OB unter zwei Aspekten für höchst begrüßenswert. Zum einen sichert dieser damit angestoßene Erneuerungsprozess die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts und damit die Arbeitsplätze. "Gleichzeitig profitiert das städtische Umfeld durch spürbare Verbesserungen hinsichtlich der Lärm-, Luft- und Geruchsbelastungen."

Hintergrund seines Schreibens ist jedoch die aktuelle Diskussion um die Zukunft der Sportsfield Housing Area im Hanauer Stadtteil Wolfgang. Dort befinden sich 22 guterhaltene Wohnblocks mit rund 400 Wohneinheiten, die jahrzehntelang als Unterkünfte für US-Soldaten und ihre Familien dienten. Derzeit werden sie teilweise als Flüchtlingsunterkünfte genutzt. Seit dem Abzug des US-Militärs kämpft die Stadt darum, die vorhandenen Wohnungen zu erhalten, um das an bezahlbarem Wohnraum in Hanau deutlich zu erhöhen. Doch dem stehen rechtliche Hindernisse entgegen, die mit den Lärm- und Geruchsimmissionen des benachbarten Industriebetriebs Goodyear Dunlop GmbH zu tun haben.

Angesichts des akuten Bedarfs an Wohnraum hatte die Stadt gemeinsam mit Stadtplanern und Juristen eine entsprechende Initiative gestartet, um einen Weg zu finden, die Wohnblöcke dauerhaft zu erhalten. Eine Möglichkeit, die ins Spiel gebracht wurde, war eine Experimentierklausel, die vor Ort mehr Flexibilität bei der Anwendung des Immissionsschutzrechts eröffnen könnte. Das Bundesumweltministerium hatte jedoch darauf hingewiesen, dass es aus dessen Sicht durchaus möglich ist, auch im Rahmen der geltenden Regelungen des Immissionsschutzrechts zu einer Lösung für die weitere Nutzung der Wohngebäude in der Nähe zu einer Industrieanlage zu kommen. Insbesondere bei der Anwendung der Geruchs-Immissionsrichtlinie (GIRL) und auch der TA Lärm sieht das Ministerium offensichtlich deutlich größere Anwendungsspielräume als die hessischen Vollzugsbehörden. Diese sind wie auch die Stadt Hanau bisher davon ausgegangen, dass eine rechtssichere Lösung des Immissionskonflikts nicht ohne veränderte gesetzliche Regelungen im Baugesetzbuch denkbar sein würde.

Mit der neuen Auslegung des Bundesumweltministeriums hatte sich die Stadt einmal mehr an den hessischen Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir gewandt, mit dem Ziel, eine Regelung nach geltendem Recht herbeizuführen, die es möglich macht, die Häuseranlage von Sportsfield Housing auch künftig für Wohnnutzung sichern zu können. An die Unternehmensspitze von Goodyear Dunlop gerichtet, unterstreicht Oberbürgermeister Kaminsky jetzt jedoch in aller Deutlichkeit, dass man sich in Hanau nicht darauf einlassen wird, die erhoffte Entwicklung als Wohngebiet nur unter Dehnung rechtlicher Spielräume am Rande oder jenseits der Grenzen des Zulässigen durchzusetzen. "Die Stadt hat die Absicht, die seit Jahren bestehende kooperative Zusammenarbeit zur Sicherung und Entwicklung des Unternehmensstandortes fortzusetzen."


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