Sportsfield Housing: Kaminsky schreibt erneut an Minister Al-Wazir

Wolfgang
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Der Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky hat sich bezüglich der zukünftigen Nutzung der Sportsfield Housing in Wolfgang erneut an den hessischen Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) gewandt.



"Anlass ist zunächst Ihre Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Hahn vom 26.10.2020, über die in der Presse berichtet wurde. Anlass ist aber auch der mittlerweile im Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandimmobilisierungsgesetz). ln der Antwort auf die Kleine Anfrage treten Sie erneut der Rechtsauffassung der Bundesumweltministerin entgegen, die in einem Schreiben an die Stadt Hanau ausgeführt hatte, die Ausweisung eines Wohngebietes im Bereich Sportsfield Housing sei im Rahmen des geltenden Immissionsschutzrechts möglich. Sie verweisen auf die hohe Lärmbelastung, vor allem aber auf die Geruchseinwirkungen, die die Grenzwerte der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL} um das Dreifache überschritten. Dieser Wert sei so hoch, dass er außerhalb des bauplanungsrechtlichen Abwägungsspielraums liege. Die Stadt Hanau hatte aus genau diesem Grund bereits im letzten Jahr angeregt, bundesrechtlich eine Experimentierklausel in das Baugesetzbuch einzufügen, die den Kommunen in den mit bezahlbarem Wohnraum unterversorgten Ballungsräumen rechtssicher die Möglichkeit eröffnen sollte, die Abwägungsspielräume bei vertretbaren Überschreitungen immissionsschutzrechtlicher Richt- und Grenzwerte neu auszutarieren. ln Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage führen Sie aus, das Land setze sich für eine Verbesserung des einschlägigen bundesrechtlichen Rechtsrahmens ein. Eine Experimentierklausel solle auf Anregung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die zur Beratung bzgl. den Zielkonflikten zwischen Innenentwicklung und Immissionsschutz getagt hat, in die TA Lärm eingefügt werden", so Kaminsky in dem Schreiben, das er nun veröffentlichte.

Und weiter: "Zugleich werde im Rahmen der seit 2018 laufenden Novellierung der TA Luft eine Regelung zur Zwischenwertbildung und zur Ortsüblichkeit von Gerüchen aufgenommen. Auch in der Gesetzesbegründung des Entwurfs eines Baulandmobilisierungsgesetzes wird die Experimentierklausel angekündigt, die aber nicht im Rahmen der BauGB-Novelle in das Baugesetzbuch aufgenommen, sondern Gegenstand eines gesonderten Regelungsvorhabens sein werde. Die Stadt Hanau setzt große Erwartungen in die angekündigte Novellierung. Sie geht davon aus, dass Ihr Haus nach der Einführung der angekündigten Experimentierklausel und der Novellierung der TA Luft gegen eine Wohngebietsfestsetzung im Areal Sportsfield Housing keine unüberwindlichen rechtlichen Hindernisse mehr ins Feld führen wird. Die Stadt Hanau hätte kein Verständnis dafür, wenn die Landesbehörden auch nach Umsetzung der in Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage angekündigten Novellierungen noch immer Einwände gegen die Nutzung des Sportsfield Areals geltend machen würden. Sie weisen darauf hin, dass die Novellierungsvorhaben der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Die Stadt bittet darum, seitens des Landes in den anstehenden Normsetzungsprozessen darauf hinzuwirken, dass die kommunalen Spielräume erweitert werden und die so dringend benötigte Ausweisung bezahlbaren Wohnraums in der Metropolregion nicht an der Überschreitung statisch angewandter Grenzwerte scheitert, die in der Lebenswirklichkeit in keiner Weise Gesundheit oder Lebensqualität beeinträchtigt. Die Stadt bittet um die nachdrückliche politische Unterstützung Ihres Hauses zur Erreichung dieses Ziels."


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