Gleichzeitig soll die angrenzende Fläche, auf der zur Zeit noch Kleingärten zu finden sind, in das neu entstehende Quartier einbezogen und integriert werden. Den Weg dafür hat der Magistrat am Montag mit seinem Aufstellungsbeschluss für eine neue Bauleitplanung bereitet. "Darüber hinaus wollen wir mit einer Vorkaufssatzung für das Gebiet dafür Sorge tragen, dass wir die angestrebten Entwicklungsziele auch erreichen", erläutert Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD). Für das Plangebiet sollen städtebauliche Untersuchungen angestoßen werden. Es sollen dabei Maßnahmen aufgezeigt werden, die zu einer Aufwertung des Gebiets beitragen. Die Stadtverordnetenversammlung wird sich mit der Vorlage in ihrer nächsten Sitzung befassen.

Wie der OB erklärt, wird bis 2025 der überwiegende Teil der neuentstehenden Wohnungen im Pioneer Park bezogen werden. Mit fortschreitendem Bezug des Quartiers solle auch einhergehen, dass für die Menschen ein attraktives Wohnumfeld mit einer guten Infrastrukturausstattung entwickelt werde. Aus diesem Grund habe man jetzt den Bereich der westlichen Zufahrt zum Quartier zwischen Aschaffenburger Straße und der westlichen Quartiersgarage in den Fokus genommen. Die aktuelle kleinteilige gemischte gewerbliche und gastronomische Nutzung strahlt nach seinen Worten einen ungeordneten Charakter aus. Nicht zuletzt der schlechte Zustand der Gebäude dokumentiert städtebauliche Missstände. "Um ein weiteres Trading down zu verhindern und das Areal einer seiner exponierten Lage angemessenen Nutzung zuzuführen, werden jetzt die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen."

Damit wird das Plangebiet des Bebauungsplans 1106 "Pioneer-Kaserne" im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ergänzt und arrondiert. Der etwa 13.800 Quadratmeter große Geltungsbereich umfasst neben der gewerblich und gastronomisch genutzten Flächen an der Aschaffenburger Straße auch die die dahinterliegenden Gärten.

Im Rahmen von städtebaulichen Voruntersuchungen soll ermittelt werden, wie die Integration des Geltungsbereichs in das neue Quartier im Sinne einer Vernetzung gelingen kann und welche Nutzungskonzepte die stadtteilbezogene Infrastruktur für das neue Quartier sinnvoll ergänzen können. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang, ob weitere städtebauliche Maßnahmen über die Bauleitplanung hinaus erforderlich sind, um diese Ziele zu erreichen. Berücksichtigt werden müssen auch der auf das Plangebiet einwirkende Verkehrs- und Gewerbelärm sowie der Artenschutz. Schließlich soll im Rahmen des Verfahrens geklärt werden, wie der Verlust der Kleingartenflächen kompensiert werden kann. Dabei nimmt der mögliche Einfluss auf das regionale Kleinklima eine besondere Rolle ein.


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