So möchte die Stadt einen Beschluss aus dem Jahr 2009 aufheben, der die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorsah. Nach Beratungen im Ortsbeirat Hanau Nordwest sowie im Ausländerbeirat wird die Stadtverordnetenversammlung am 18. Juli über die Vorlage abstimmen.

Die Überlegungen zur Entwicklung für das zwischen der Hohen Tanne und dem Stadtteil Mittelbuchen gelegene Gelände liegen mittlerweile über zehn Jahre zurück. Ziel des Vorhabenträgers war es, ein Apartmenthotel und mehrere Wohngebäude zu realisieren. Das alte Wärterhäuschen sollte überdies zu einem Gastronomieangebot ausgebaut werden. Der antragstellende Vorhabenträger hatte dieses Vorhaben nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nicht weitergeführt. "Ein offenlagereifer Entwurf wurde nie erarbeitet. Auch zu einem unterschriftsreifen Durchführungsvertrag kam es nicht. Somit wurde kein Baurecht geschaffen", sagt Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD).

Die Kommunikation mit dem antragstellenden Vorhabenträger ist seit Jahren abgerissen. Dabei hatte die Stadt Hanau zu Anfang der 2010er Jahre mehrfach versucht, einen Kontakt herzustellen – jedoch erfolglos. Mittlerweile fand ein Eigentümerwechsel statt. "Eine realisierbare Planung nach den Vorgaben des Regionalen Flächennutzungsplanes zeichnet sich nach mehr als zehn Jahren nicht mehr ab", argumentiert Kaminsky. Doch noch weitere Aspekte sprechen aus Sicht des Magistrats dafür, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben. Bereits im Frühjahr 2014 hatten das Regierungspräsidium Darmstadt sowie der Regionalverband nach einer Neubewertung des Standortes starke Bedenken gegen das Nutzungskonzept vorgetragen. "Eine Entwicklung des Areals wäre nur noch für einen kleineren Teilbereich möglich gewesen, auf dem eine Hotelanlage angedacht war. Mehrere potenzielle Käufer hatten in der Vergangenheit ihr Interesse bekundet, den Standort entwickeln zu wollen. Jedoch gingen deren Vorstellungen weit über den Rahmen des Möglichen hinaus und stellten das Wohnen in den Vordergrund", erläutert Hanaus Oberbürgermeister. Ein Hotelbetreiber mit einem passenden Betriebskonzept wurde nicht vorstellig.

Zudem hat sich die Nachfrage bei Hotelstandorten seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie verändert. Insbesondere beim Tagungstourismus ist die Nachfrage eingebrochen. Aufgrund dieser Tatsache erscheint eine Entwicklung als Hotelstandort als nicht mehr realistisch. Eine Wohnnutzung ist nicht zulässig und würde im Hinblick auf den Fortbestand des benachbarten Sportvereins Konfliktpotenzial bergen. Die Stadt Hanau lehnt ein etwaiges Konzept auch vor dem Hintergrund der Entwicklung einer Splittersiedlung im Außenbereich ab.

Umweltfaktoren spielen ebenfalls eine Rolle. Seit Beginn der 2010er Jahre hat die Natur das Gebiet zurückerobert: Auf dem Areal hat sich ein grundwassergespeister Teich gebildet, der von zahlreichen wasseraffinen Tier- und Pflanzenarten als Lebensraum genutzt wird. Die Liegenschaft wird immer wieder auf dem Immobilienmarkt angeboten, wovon die Stadtverwaltung durch Anfragen von Maklern und Investoren Kenntnis erlangt. Die Anfragen waren zumeist geprägt von einer Unkenntnis der baurechtlichen Sachlage. Ein Aufhebungsbeschluss trägt an dieser Stelle zur Klarstellung bei.

Entschädigungsansprüche gegen die Stadt Hanau seitens des Vorhabenträgers entstehen nicht. Der Vorhabenträger hatte mit Antragstellung vom April 2009 schriftlich anerkannt, dass gegen die Stadt Hanau keinerlei Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden, sollte das Planvorhaben nicht zur Rechtkraft geführt oder aufgehoben werden. Zudem ist er nicht mehr Eigentümer des Grundstücks. Ehemalige Baurechte existieren nicht mehr, nachdem die Steinbruchanlage im Jahr 1978 stillgelegt und auch die Folgenutzung als Bauhof zur Herstellung von Straßenbaumaterial und zur Aufbereitung von Mischgut im Jahr 1994 aufgegeben worden war.

Ein Verfahren zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes wird durch die Stadt Hanau nicht aktiv angestrebt. Zuständig ist an dieser Stelle der Regionalverband, der im Zuge der Fortschreibung des Regionalen Flächennutzungsplanes eine Korrektur der Darstellung vornehmen soll. "Wir werden vorschlagen, im neuen Regionalen Flächennutzungsplan das eingetragene "Sondergebiet Hotel" in "Wald / Waldzuwachsfläche" ändern zu lassen", so Kaminsky. Von einer Erörterung des Aufhebungsbeschlusses im Hinblick auf die Öffentlichkeit oder die Beteiligung von Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird abgesehen. Grund hierfür ist der Umstand, dass sich die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses weder auf das Plangebiet, noch auf die Nachbargebiete wesentlich auswirkt.


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