Kein Weihnachtsgeschenk: Führerschein bleibt weg

Hasselroth

Kein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk für einen 46-jährigen Mann aus Hasselroth.

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Im Januar dieses Jahres musste er nach einer Trunkenheitsfahrt seinen Führerschein abgeben, mit einem Geständnis im Amtsgericht Gelnhausen hätte er seine Leidenszeit möglicherweise beenden oder zumindest verkürzen können. Doch daraus wurde nichts: Ein Gutachter soll jetzt zunächst klären, wie die ermittelten 1,92 Promille zustande kamen, dann wird erneut verhandelt. Und das wird sich bis ins nächste Jahr hinziehen.

Die Polizei war am 14. Januar 2017 nach einem Hinweis bei dem 46-Jährigen vorstellig geworden. Das Auto stand im Hof, die Fußspuren im Schnee führten zum Wohnhaus. Dort wurde der Angeklagte angetroffen und musste schließlich mit zur Blutprobe. Allerdings machte er schon damals die Aussage, dass er zwei bis drei Bier nach der Autofahrt getrunken habe. Dass damit die 1,92 Promille nicht zu erklären sind, ist klar, allerdings geht es in diesem Fall um die rechtliche relevante Grenze von 1,6 Promille. Hatte er die schon bei der Autofahrt, muss er eine medizinisch-psychologische Untersuchung bestehen, um seinen Führerschein wieder zu erhalten.

Und genau das soll jetzt mittels Gutachten ermittelt werden. Erst wenn der Sachverständige das Ergebnis vorgelegt hat, wird das Gericht darüber entscheiden, wie lange der Führerscheinentzug noch andauern wird. So lange muss der 46-Jährige sein Fahrzeug weiterhin stehen lassen.


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