Neue Satzung: Mehr Hundehalter von Steuer befreit

Hasselroth
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In der Gemeinde Hasselroth gilt ab sofort eine neue Hundesteuersatzung.



An den Steuerbeträgen hat sich nichts geändert, allerdings sind jetzt mehr Hundehalter von den Abgaben befreit. Nichts gezahlt werden muss zukünftig für Hunde, die ausschließlich zum Schutz von blinden und gehörlosen Menschen dienen.

Die Steuerbefreiung gilt auch für die Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten sowie auch Rettungshunde. Jagdpächter müssen für ihre Vierbeiner in Hasselroth ebenfalls kein Abgaben mehr bezahlen.


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