Neue Hallensatzung: Wer kümmert sich um die Getränke?

Hasselroth
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Müssen sich die Mieter der Bürgerhäuser in Hasselroth zukünftig selbst um die Getränkeversorgung kümmern?



Der Gemeindevorstand hat entsprechende Pläne vorgelegt, wonach die Mieter von Friedrich-Hofacker-Halle in Niedermittlau und Zehntscheune in Neuenhaßlau zukünftig selbst mit den Getränkehändlern die Lieferungen abstimmen sollen. Das Rathaus würde damit viel Zeit und vor allem auch jede Menge Papierkram sparen, so die Argumentation von Bürgermeister Matthias Pfeifer (Soziale Wählergemeinschaft) zusammengefasst.

Bislang bespricht der Hallenwart mit den Mietern die gewünschte Getränkemenge (beschränkt auf Bier, Cola und Wasser), gibt die Bestellung auf und nimmt diese bei der Lieferung auch entgegen. Anschließend muss der Getränkebestand vor und nach den Veranstaltungen auch noch mit den Mietern abgeglichen und auch der Rücktransport organisiert werden, da in beiden Bürgerhäusern keine Getränke dauerhaft gelagert werden. Laut einer jetzt vorgelegten neuen Bürgerhaussatzung sind alle für die Bewirtschaftung notwendigen Nahrungsmittel und Getränke vom Mieter zu beschaffen. Wie Bürgermeister Pfeifer erklärte, wird dies auch in anderen Kommunen so gehandhabt, dort hätten die Getränkehändler einen Schlüssel für die Bürgerhäuser und würden die Anlieferung nach der Bestellung selbstständig übernehmen und den Rest auch wieder abholen. Mit dieser Regelung hätten sich bei einer Umfrage elf Vereine einverstanden erklärt, vier seien dagegen, einem sei es egal. Das Rathauschef erinnerte zudem daran, dass die jetzt durchgeführte Praxis ab 2021 für die Gemeinde umsatzsteuerpflichtig sei, was ein weiteres finanzielles Risiko bedeute.

Für eine zweigleisige Lösung plädierte allerdings die CDU: „Vor allem die kleinen Vereine sind dagegen“, soll laut Jannik Marquardt mit einem kleinen Kästchen auf dem Antragsformular eine Ankreuzmöglichkeit gegeben werden, die Getränkebestellung doch über die Gemeinde abzuwickeln. Auch die SPD hält den Vorschlag des Gemeindevorstandes nicht für ideal: „Gelebte Praxis ist ja jetzt schon, dass wir nicht hinschauen, wenn jemand seinen eigenen Bierwagen mitbringt“, beantragte der Fraktionsvorsitzende Christian Benzing eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss über die neue Bürgerhaussatzung, was gemeinsam mit der CDU schließlich auch eine Mehrheit fand.

Neu in der Bürgerhaussatzung ist übrigens auch Paragraf 10 mit der Überschrift „Ordnungswidrigkeiten“: Laut diesem kann die Gemeinde zukünftig Geldbußen verhängen, wenn bei Veranstaltungen alle Fenster und Türen nicht wie vorgegeben ab 22 Uhr geschlossen gehalten oder Rettungswege versperrt werden.


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