Unberechtigtes Befahren von Feld- und Waldwegen

Hasselroth
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Was in anderen Bundesländern gilt, ist in Hessen nicht unbedingt erlaubt.



Gemäß dem hessischen Forstgesetz gilt auf Feld- und Waldwegen ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge aller Art. Es spielt hierbei keine Rolle, ob diese Wege als einfache Abkürzung oder als Zufahrt zu Grillplätzen oder Aussichtspunkten im Wald genutzt werden.

Für das Verbot gibt es auch klare Gründe. Durch das unrechtmäßige Befahren entstehen nicht nur erhebliche Behinderungen für all die Menschen, die diese Wege zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Naherholung nutzen wollen, sondern es kommt auch zu erheblichen Beeinträchtigungen für die Land- und Forstwirtschaft, die auf die Nutzung dieser Wege angewiesen sind. Darüber hinaus stört das Befahren massiv alle im Wald, Feld und Flur lebenden Tiere.

Die Gemeinde Hasselroth bittet daher nochmals eindringlich, dass unberechtigte Befahren von Feld- und Waldwegen zu unterlassen. Aus diesem Grund werden die Jagdpächter bei unberechtigter Nutzung der Feld- und Waldwege Flyer zur weiteren Sensibilisierung verteilen.


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