Richtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken

Hasselroth
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Eine Kommission soll Richtlinien ausarbeiten, nach denen in der Gemeinde Hasselroth zukünftig die Bauplätze in neuen Wohngebieten vergeben werden.



Das hat der Haupt- und Finanzausschuss am Dienstagabend einstimmig entschieden, die noch nötige Zustimmung der Gemeindevertretung für die Gründung der Kommission, die dann vom Gemeindevertretungsvorsitzenden Hubertus Peter (SPD) einberufen wird, ist nur noch Formsache. Der Kommission sollen je zwei Vertreter der vier Fraktionen angehören, außerdem noch Bürgermeister Matthias Pfeifer (Soziale Wählergemeinschaft) und Bauamtsleiter Matthias Rösch.

Umgesetzt werden die Vergaberichtlinien, die bis zum Sommer ausgearbeitet sein sollen, dann erstmals beim Baugebiet „Auf dem Sand“ in der Bahnhofssiedlung Niedermittlau. Von den dort insgesamt 47 Grundstücken kann die Gemeinde 31 für die Bebauung mit Einfamilienhäusern sowie sieben für mehrgeschossige Bauten vermarkten. Neun fallen an die Alteigentümer der bisherigen Ackerflächen zurück, die diese selbstständig verkaufen oder nutzen können. Bislang liegen 91 Bewerbungen für die Grundstücke vor, 41 dieser Interessenten sind aus der Gemeinde Hasselroth, teilte Bauamtsleiter Rösch mit.

Bei der Ausarbeitung der Richtlinien müssen strenge gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. In der Ausschusssitzung wurde bereits angedacht, dass die Gemeinde einen Teil ihrer zu Vermarktung stehenden Grundstücke unter besonderen sozialen Gesichtspunkten vergeben könnte. Denkbar wäre dabei neben einem so genannten „Einheimischenmodell“, bei dem ansässige Bürger und Bürgerinnen berücksichtigt werden, auch eine Bevorzugung von Menschen, die ehrenamtlich tätig sind. Eine Verlosung der Grundstücke wurde von den Ausschussmitgliedern nicht begrüßt.

Die Kommission wird vermutlich im Februar zum ersten Mal tagen, dann allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Vergaberichtlinien, die auch einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden sollen, müssen dann jedoch spätestens mit der Beschlussfassung in der Gemeindevertretung der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.


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