Kita: Notbetreuung in Neuenhaßlau

Hasselroth
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Ab Dienstag, 17.03.2020, erfolgt in Hasselroth eine Notbetreuung für die Kinder, deren Eltern unter die Personengruppe gem. § 2 Abs. 2 der Landesverfügung fallen.



Die Klärung der Betroffenheit soll am Montag, 16.03.2020 bis 12.00 Uhr erfolgen. Ein Nachweis muss im Laufe der Woche erfolgen. Die Notbetreuung erfolgt zentral in der Kita Neuenhaßlau. Hier handelt es sich um die größte der Einrichtungen mit den meisten Räumlichkeiten. Von der zentralen Betreuung sind auch die Kinder der Ev. Kita Regenbogen betroffen.

Betroffen ist auch die Hortbetreuung. Eine Klärung für die von der Notbetreuung betroffenen Hort-Kinder, wird am Montagnachmittag erfolgen, wenn klar ist, wieviel Kinder unter die Notbetreuung fallen. Die betroffenen Eltern werden zeitnah unterrichtet. Die Kinder in der Notbetreuung sind am Eingang der Kita Neuenhaßlau den Erzieher*Innen zu übergeben. Alle anderen Kitas sind nach der Landesverfügung ab sofort geschlossen. Es gilt ein Betretungsverbot für alle Einrichtungen.


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