Kinder- und Jugendbeteiligung ganzheitlich angehen

Hasselroth
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Die SPD Hasselroth begrüßt den Vorstoß zur Errichtung eines Kinder- und Jugendbeitrages (wir berichteten).



Dies dient unter anderem der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Schön, dass die Inhalte der Online-Veranstaltung der SPD „Kinderrechte in der Kommune“ dabei aufgegriffen wurden. Gleichwohl muss betont werden, dass der Zeitpunkt sowie die Formulierung des Antrages der Wichtigkeit und Komplexität dieses Themas nicht gerecht werden. „Die Interessen von Kinder- und Jugendlichen dürfen nicht dazu instrumentalisiert werden, um in der letzten Sitzung einer Legislaturperiode Wahlkampf zu machen“, betont Fraktionsvorsitzender Christian Benzing.

Es ist bei der institutionalisierten Ausgestaltung der Kinder- und Jugendbeteiligung auf ein konzeptionelles Vorgehen zu achten, dass transparent ist und die Kinder- und Jugendlichen frühzeitig mit einbezieht sowie bei der Entstehung des Kinder- und Jugendbeirates begleitet. „In der Vorbereitung ist es unumgänglich, dass Verantwortliche ihre Haltungen und ihr Verständnis zu der Implementierung von Kinderrechten in der Kommune, neben den gesetzlichen Vorgaben abgleichen. Dabei muss Ziel sein, Kinder- und Jugendliche vorab zu informieren und in einer gemeinsamen Sprache in die Sinnhaftigkeit und Motivationsgründe miteinzubeziehen. Die Themen müssen so aufbereitet werde, dass es bestmöglich gelingt, auch unter Berücksichtigung des Inklusionsgedanken, alle Kinder und Jugendliche zu erreichen. Hierfür bedarf es ein gutes Konzept, welches weit über die Schaffung eines Kinder- und Jugendbeirates hinausgeht“ betont Roberta Bandel.

Für die tatsächliche Umsetzung sind noch viele Fragen im Vorhinein zu klären, die auch durch eine Satzung geregelt werden müssen. Dazu zählt u.a. die Anzahl der Mitglieder, der Auswahlprozess (in Betracht kommen die Wahl oder eine Benennung durch die ortsansässigen Vereine/Institutionen, die Amtszeit). Schließlich sind innere Angelegenheiten, wie bspw. die Vertretung nach außen zu klären. „Zentrale Voraussetzung für die Implementierung eines Beirates ist seine effektive Beteiligung im Sinne einer Mitwirkung an gemeindlichen Entscheidungen. Diese kann nur realisiert werden, wenn der Beirat entsprechend seiner generellen Konzeption an die Gemeindevertretung als zentralem Beschlussorgan in der Gemeinde angegliedert ist - und nicht bei dem Bürgermeister. Daraus folgt, dass dem Kinder- und Jugendbeirat – in einem gewissen Umfang – Rechte, u.a. Anhörungs-, Antrags- und Rederechte in Sitzungen der Ausschüsse und der Gemeindevertretung eingeräumt werden sollten“ macht Alexander Heger deutlich. Die Voraussetzungen der Ausübung dieser Rechte muss wiederum Bestandteil einer Satzung sein. Weiterhin sind Kompetenzbereiche festzulegen, in denen der Kinder- und Jugendbeirat beteiligt werden muss.

Die SPD Hasselroth betont jedoch auch, dass es bei ernst gemeinter Kinder- und Jugendbeteiligung nicht einfach durch Errichtung eines solchen Beirats getan ist. Vielmehr muss diese aktiv durchgeführt werden. „Daneben gehört es auch, bei konkreten Projekten oder Vorhaben weitere Formen der Beteiligung durchzuführen, wie z.B. bei der Planung des Neubaus der Kindertagesstätte in Neuenhaßlau. Unser Ziel sollte es sein, Kinder- und Jugendliche zu motivieren, ein Bewusstsein zu entwickeln und Freude empfinden zu lassen ihre Gemeinde produktiv mitzugestalten“ verdeutlicht Monika Hareter.


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