VdK informiert über Vorsorge-Vollmacht und Patientenverfügung

Hasselroth

Zur ersten Informationsveranstaltung 2013 lädt der VdK Ortsverband Neuenhaßlau-Gondsroth alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ein.

VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG

Die Veranstaltung findet am Freitag, 12. April 2013 um 19.00 Uhr im kleinen Saal der Vereinsgaststätte „Zum Deutschen Haus“, in der Neuenhaßlauer Hauptstraße 27 statt. Der Vorsitzende Helmut Müller wird in der Informationsreihe „Pflegefall, was nun!?“ über den Themenkomplex „Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung - Betreuungsverfügung“ referieren.

„Niemand beschäftigt sich gerne mit dem Thema Krankheit und was alles damit zusammenhängt“, so der Vorsitzende Helmut Müller und weiter: „Jeder kann aber durch Unfall, Krankheit oder im Alter vor der Situation stehen, dass er nicht mehr selbst seine Angelegenheiten regeln kann.“ Und dann stellen sich Fragen wie z. B. „Wer kümmert sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse?“, „Wie werde ich ärztlich versorgt?“, „Wer erledigt meine Bankgeschäfte?“ oder „Wer organisiert ambulante Hilfe?“. Für diese und noch viel mehr Fragen sollte man aber schon vor dem „Fall“ eine Antwort parat haben - auch im Interesse der Angehörigen. Deshalb bietet der VdK Ortsverband schon seit Jahren zu diesem Themenkomplex Informationsveranstaltungen an. „Wir wollen aufklären und Hilfe anbieten“, so der Vorsitzende abschließend. Die Vorsorgevollmacht bietet den meisten Handlungsspielraum und kann umfassende Regelungen für vermögensrechtliche Angelegenheiten und Gesundheitsfragen enthalten. Sie setzt aber ein hohes Maß an Vertrauen voraus. Die Betreuungsverfügung greift erst, wenn eine gesetzliche Betreuung erforderlich ist. Da für die Betreuung ein formales Verfahren einzuhalten ist, verstreicht in der Regel einige Zeit, bis die Betreuung eingerichtet ist. Die Kontrolle durch das Gericht führt zu einem geringeren Missbrauchsrisiko als bei der Vorsorgevollmacht. In der Patientenverfügung wird der Wille über die Art und Weise ärztlicher Behandlung festgeschrieben. Soweit in der Verfügung der Wille des Patienten eindeutig festgehalten wurde, ist er für die behandelnden Ärzte verbindlich.

Für zwei Euro erhält man die Broschüre des C. H. Beck Verlags und des VdK Deutschland „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung“.


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