3G-Regelung im Hasselrother Rathaus

Hasselroth
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Das Hasselrother Rathausteam informiert darüber, dass ab dem 03.01.2022 bei Vorsprache im Rathaus die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) eingehalten werden muss.



Ein negativer Test darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein Selbsttest ist nicht ausreichend. Begleitende Kinder, die noch nicht eingeschult sind, benötigen keinen Test. Schulkinder können ihr Test-Heft vorlegen.

"Bitte halten Sie die Nachweise bei Eintritt in den Schleusenbereich des Rathauses zur Einsichtnahme bereit", heißt es aus dem Rathaus.


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