Brut- und Setzzeit: Hunde an die Leine

Hasselroth
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Aufgrund der nun beginnenden Brut- und Setzzeit appelliert die Gemeinde Hasselroth an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, insbesondere aber an alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, explizit, Rücksicht auf freilebende Tiere zu nehmen und sich an die Regelungen zu halten, die in dieser Zeit nochmal von besonderer Bedeutung sind.



„Der Frühling kommt und mit ihm erwacht die Natur zu neuem Leben. Ob brütende Vögel oder tragende Säugetiere, in dieser Zeit benötigt die heimische Tierwelt einen besonderen Schutz. Hundebesitzer sind Tierliebhaber und ihnen sollte auch das Wohl von Wildtieren am Herz liegen“, so Bürgermeister Matthias Pfeifer (Soziale Wählergemeinschaft). Dennoch komme es jedes Jahr vor, dass Tiere von freilaufenden Hunden zu Tode gehetzt oder gerissen werden würdem.

"Manchmal bekommen Halter das nicht mal mit, da der Hund nur für einige Zeit im Wald verschwindet. Selbst das Beschnuppern von Rehkitzen führt dazu, dass diese nicht mehr von der Mutter angenommen werden und damit alleine praktisch nicht mehr überlebensfähig sind. Die Hessische Gefahrenabwehrverordnung (HundeVO) schreibt für das Halten und Führen von Hunden in § 1 Abs. 1 vor: „Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Es ist in jedem Falle strafbar, wenn der Halter es zulässt bzw. nicht in der Lage ist, es zu unterbinden, dass sein Hund hinter Wild herjagt“. In Naturschutzgebieten sind in der Zeit von 15. März bis 30. Juni Hunde an der Leine zu führen. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es außerdem, Wild aufzustöbern", so Pfeifer weiter.

Doch nicht nur Hundebesitzer seien gefragt: "Auch alle anderen Mitbürgerinnen und Mitbürger sind gefordert und sollten besonders rücksichtsvoll sein. Da menschliche Siedlungen immer weiter an Lebensräume von Wildtieren heranreichen, werden Rückzugsgebiete selten und störanfällig. Bitte bleiben Sie daher bei ihrem Frühlingsspaziergang auf den vorgesehenen Wegen, vermeiden Sie unangemessene Lautstärke und beachten Sie unbedingt, dass offenes Feuer und Grillen in Landschafts- und Naturschutzgebieten nicht erlaubt sind. Abfall ist unbedingt wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Das Ordnungsamt wird besonderen Augenmerk auf die Einhaltung legen. Die Brut- und Setzzeit beginnt am 15. März und endet am 30. Juni. eines Jahres."


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