Einbrecher aus Hasselroth von Hausbesitzer zur Aufgabe überredet

Hasselroth
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Wegen versuchten Wohnungseinbruchs und Diebstahls mit Waffen ist ein 27-Jähriger vor dem Amtsgericht Gelnhausen zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Die Taten des Hasselröthers liegen schon rund zweieinhalb Jahre zurück. In den frühen Morgenstunden des 4. Juli 2019 hebelte er in einem Wohngebiet seiner Heimatgemeinde zunächst eine Garage auf, um dort Werkzeuge zu erbeuten.



Diese nutzte er anschließend, um beim angrenzenden Wohnhaus gewaltsam die verschlossene Kellertür zu überwinden. Nachdem dies misslang, wollte er über ein gekipptes Kellerfenster in das Anwesen einsteigen. In diesem Moment wurden jedoch die Bewohner wach und machten das Licht an, was ihn zur Flucht veranlasste. Besonders skurril: Der Angeklagte hatte sich für diesen Bruch ausgerechnet gezielt das Elternhaus eines früheren Schulfreundes ausgesucht, mit dem er in der Jugend zusammen spielte.

Gut zwei Monate später, wieder in den frühen Morgenstunden, hatte sich der 27-Jährige ein Wohnhaus in Freigericht als Tatobjekt ausgewählt. Da dort die Terrassentür wegen der warmen Witterung nicht verschlossen war, hatte er leichtes Spiel. Und auch der Haushund bereitete keine Schwierigkeiten. In dem Gebäude entdeckte er eine Gin-Flasche. Ehe er mit dieser das Weite suchen konnte, wurde der Hausherr auf den Eindringling aufmerksam.

Dieser hörte Geräusche und vermutete seinen schlafwandelnden Schwiegervater als Verursacher. Also stieg er aus dem Bett auf – und stand unvermittelt dem Fremden gegenüber. Doch der 43-Jährige reagierte abgebrüht und stellte den 27-Jährigen zur Rede. Schließlich setzte sich dieser mit ihm an einen Tisch und ließ sich auf ein Gespräch ein – bis eine Polizeistreife eintraf. In der Zwischenzeit verriet ihm der Täter, dass er auf der Suche nach Alkohol war. Und er schlug vor, die ganze Angelegenheit ohne Anzeige aus der Welt zu schaffen. Als Widergutmachung wolle er dafür Arbeitsstunden im Garten ableisten.

Als die Beamten dann am Tatort eintrafen, machten sie im mitgeführten Rucksack des Hasselröthers brisante Entdeckungen. Dort fanden sie eine Schreckschusspistole, einen Schlagring und eine elektromagnetische Waffe. Der Hausbesitzer ist noch heute froh, dass damals seine Ehefrau und die Kinder nichts von dem nächtlichen Eindringling mitbekamen und weiterschliefen – und ihm selbst nichts passierte.

Der 27-Jährige räumte beide Taten umfassend ein, wobei er angab, in einem Fall „zugedröhnt“ gewesen zu sein. Überhaupt ist bei ihm die Suchtproblematik seit seiner Volljährigkeit ein großes Thema. Alkohol, Medikamente, Drogen – vieles davon hat er in den vergangenen Jahren in teilweise großer Menge zu sich genommen. Dadurch verlor er auch seine Arbeit und seinen Führerschein. Derzeit befindet er sich in einem Substitutionsprogramm. Sein Ziel sei es, künftig den Alltag drogenfrei zu bestreiten und eine Rückkehr in das normale gesellschaftliche Leben zu schaffen.

Ein Gutachter hielt den Beschuldigten aufgrund seines „gezielten und kontrollierten Vorgehens“ bei den beiden Taten für voll schuldfähig, hielt jedoch eine Drogentherapie für angebracht, um Rückfälle zu vermeiden. Der Hasselröther hat sich mittlerweile für seine Taten entschuldigt – bei den Eltern seines Schulfreundes mit einem Blumenstrauß, bei dem Freigerichter mündlich im Gerichtssaal. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft Hanau hatte lediglich eine 15-monatige Bewährungsstrafe gefordert. Das Gelnhäuser Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Andreas Weiß ging in seinem Urteilt drei Monate höher. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Der 27-Jährige wird der Bewährungshilfe unterstellt, muss eine stationäre Therapie absolvieren und 120 Sozialstunden ableisten. / hd


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