Auf der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung am 15. Dezember wurde die Hasselrother Förderrichtlinie beschlossen. Sie tritt am 1. Januar in Kraft und gilt zunächst für ein Jahr. Alle Fraktionen waren sich einig, dass man zur Jahreshälfte eine Bestandsaufnahme macht und haben angedeutet, bei entsprechendem Interesse die Förderung über 2023 hinaus zu verlängern. Zunächst gilt es aber für die Bürger:innen Hasselroths, ihre Förderung in 2023 geltend zu machen.

Was wird gefördert?

Die Vergabe der Förderbescheide erfolgt nach dem Eingang des Antrags. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Wichtig dabei ist, dass die Einreichung des Förderantrags vor der Auftragsvergabe erfolgen muss. Der Förderantrag ist bei der Gemeinde Hasselroth zu stellen.

Mit dem Beschluss der Förderrichtlinie erhofft sich die SPD Hasselroth einen Anreiz zu schaffen, damit die Bürger:innen Hasselroths in diese Technologie investieren und damit selbst einen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien leisten können: "Erneuerbare Energien sind wichtig, um einerseits den Klimawandel zu bekämpfen und andererseits auch die Abhängigkeit von fossilen Energien, die gerade zu sehr hohen Preisen führt, zu reduzieren."

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