Mitglieder für den Kinder- und Jugendbeirat gesucht

Hasselroth
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Ab dem 01.04.2023 tritt die neue Satzung des Kinder- und Jugendbeirates in Kraft.



Beim Kinder- und Jugendbeirat werden die Interessen der Kinder und Jugendlichen der Gemeinde Hasselroth vertreten.

Zu den Aufgaben des Kinder- und Jugendbeirates gehören zum Beispiel die Beratung der Gemeindeorgane zu allen Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen. Im Fall von Kinder und/oder Jugendlichen betreffenden Angelegenheiten, kann der Beirat eine schriftliche Stellungnahme bei der Gemeindevertretung, Gemeindevorstand oder den Ausschüssen abgeben. Außerdem hat der Beirat ein Vorschlagsrecht, das heißt, es können Vorschläge, die Kinder und Jugendliche betreffen, in schriftlicher Form beim Gemeindevorstand eingereicht werden. Der Kinder- und Jugendbeirat kann sich eine eigene Geschäftsordnung geben. Mitglieder des Beirates können Anträge in den Sitzungen einbringen.

Der Kinder- und Jugendbeirat setzt sich aus mindestens neun bis maximal fünfzehn Mitgliedern zusammen. Vier bis sechs Mitglieder sollten im Alter von sieben bis zwölf Jahren sein und fünf bis neun Mitglieder sollten im Alter von dreizehn bis achtzehn Jahren sein. Die zu benennenden Mitglieder dürfen nicht das 18.Lebensjahr vollendet haben. Bei der Auswahl der Mitglieder darf niemand wegen seinem Geschlecht, der Herkunft oder auch einer Beeinträchtigung benachteiligt werden. Die Auswahl der Mitglieder erfolgt durch Kinder- und Jugendinitiativen der Gemeinde, wobei alle Ortsteile vertreten sein müssen. Über die endgültige Zusammensetzung entscheidet der Gemeindevorstand. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre.

Wer Interesse an dem Mitwirken im Kinder- und Jugendbeirat hat, kann seine Interessenbekundung bis spätestens 15.03.2023 elektronisch unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgeben.


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