Hasselroth: Mutmaßlicher Vergewaltiger verurteilt

Hasselroth
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Nach einer mutmaßlichen Vergewaltigung auf einem Feldweg in Hasselroth im vergangenen Jahr will der verurteilte Täter die Strafe nicht akzeptieren. Die 2. Große Jugendkammer hatte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert und Rechtsmittel gegen das Urteil angekündigt.



Die 2. Große Jugendkammer im Landgericht Hanau folgte mit dem Urteilsspruch wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung dem Antrag der Staatsanwaltschaft Hanau. Der 2004 in der Ukraine geborene Angeklagte soll am 19. Juni 2022 in Hasselroth gegen den erkennbaren Willen der Geschädigten sexuelle Handlungen an dem Opfer vorgenommen haben. Die Tat ereignete sich demnach auf einem Feldweg zwischen den Hasselrother Ortsteilen Neuenhaßlau und Gondsroth.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann die junge Frau angesprochen, die nach einer Party gegen 2 Uhr nachts auf dem Feldweg entlanglief. Die Frage nach freiwilligen sexuellen Handlungen mit ihm soll das Opfer abgelehnt haben, daher soll der Mann die Frau zunächst verfolgt und dann zu Boden geworfen haben. Weil sich die Frau heftig wehrte und ihre Daumen in sein Auge drückte, ließ er schließlich von ihr ab. Die junge Frau lief danach zu einer Parkbank am Radweg zwischen Neuenhaßlau und Gondsroth und rief laut um Hilfe, was Anwohner hörten und die Polizei informierten.

Die Verhandlung im Landgericht Hanau fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Da die 2. Große Jugendkammer eine Fluchtgefahr bejaht hat, wurde der zunächst außer Vollzug gesetzte Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt, so dass der Angeklagte im Anschluss an die Urteilsverkündung festgenommen und in Untersuchungshaft genommen wurde. Dort wird der gebürtige Ukrainer voraussichtlich bis zur Entscheidung über das Rechtsmittel auch bleiben.


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