Hasselroth: Immer mehr Beschwerden über freilaufende Hunde

Hasselroth
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"Jeder Hund braucht Bewegung und soziale Kontakte um sich konfliktfrei in unserem, für alle engen Lebensraum, bewegen zu können. Leider mehren sich jedoch die Beschwerden über Belästigungen durch freilaufende Hunde. Den Hunden wird oft von ihren „Herrchen“ Auslauf und Bewegungsfreiheit ohne Leine gewährt. Dies ist auch kein Problem, wenn sich die Hunde im Wirkungsbereich des Halters befinden und gehorsam sind. Leider überschätzen viele Hundehalter ihren Einfluss auf das Tier und zeigen sich völlig überrascht und überfordert, wenn der Hund ein Wildtier aufhetzt und jagt", wendet sich die Gemeindeverwaltung Hasselroth mit einer Pressemitteilung an alle Hundehalter.



"Oft begleiten die Hunde auch unangeleint ihr Herrchen beim Radfahren oder beim Ausritt. Als Radfahrer oder Reiter ist der Einfluss auf das Tier noch geringer. Was macht man mit dem Pferd, wenn der Hund plötzlich ausbüchst oder gar im Dickicht verschwindet? Zu beobachten sind auch „Tierliebhaber“, die mit dem Motorroller dem eigenen Hund vornweg hetzen oder gar mit dem Auto bis aufs Feld fahren und im parkenden Wagen darauf warten, dass der Hund seinen Spaziergang beendet. Besonders unangenehm sind solche Begegnungen auch für Familien mit Kindern. Hunde, die andere Tiere hetzen oder gar Menschen angreifen, werden als gefährlich eingestuft. Verhaltensauffällige Tiere sollten beim Ordnungsamt angezeigt werden. Nur dann kann die Gemeinde einschreiten und Auflagen vom Hundehalter fordern. Die Maßnahmen können auch die Vorlage von so genannten Wesenstests bis hin zur Sicherstellung der Tiere umfassen", heißt es weiter aus dem Rathaus.

Aber soweit müsse es nicht kommen, wenn die Hundehalter verantwortungsvoll mit ihrem Hund umgehen und wirklich nur dann unangeleint spazieren führen, wenn andere Spaziergänger und Tiere nicht belästigt oder gar gefährdet werden: "Beachten Sie bitte auch, dass gemäß § 10 des Hessischen Naturschutzgesetzes zwar jeder im Außenbereich die Flur und die Gewässerufer auf Straßen und Wegen sowie ungenutzte Grundflächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten darf, jedoch auch hier Hinterlassenschaften seines Hundes ordnungsgemäß zu beseitigen hat."


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