Hasselroth: Nachbarschaftsstreit landet vor Gericht

Hasselroth
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Ein offenbar schon länger schwelender Nachbarschaftsstreit in Hasselroth endete nun vor dem Amtsgericht Gelnhausen. Einer der Beteiligten, ein 54-Jähriger, musste sich auf der Anklagebank wegen Bedrohung verantworten. Der Mann auf der anderen Seite des Gartenzaunes, ein 58-Jähriger, war als Zeuge geladen. Die Staatsanwaltschaft Hanau warf dem Jüngeren vor, am 10. Dezember vergangenen Jahres nachmittags mit einer Axt in der Hand auf den anderen zugelaufen zu sein und auch noch mit einem Finger über seinen Hals gestrichen zu haben, so als ob er ihm mit dem Tod drohe.



Der Beschuldigte wies die Anschuldigung zurück. Er sei an diesem Tag nicht mit einer Axt, sondern mit einem Spalthammer vor seinem Haus unterwegs gewesen, den er wie gewohnt zum Holzhacken benutzt und in diesem Moment mit beiden Händen vor seinem Körper fest umgriffen habe. Ein Fingerzeig am Hals habe es nicht gegeben. Als er seinen Nachbarn sah, habe er diesem zugerufen: „Wie lange soll das noch gehen?“ Damit spielte er auf die Streitigkeiten an, die zwischen beiden Parteien herrschen. Ein Punkt dabei: Die Frau des 58-Jährigen soll kurz davor geschimpft haben, weil der 54-Jährige an einem Sonntag die Mülltonne nachmittags für die Montags-Leerung an den Straßenrand herausstellte. Wegen dieses Vorgehens bezeichnete sie die Nachbarschaft wohl als „asoziales Pack“.

Ganz anders die Sichtweise des Älteren. Der Angeklagte sei an diesem Tag „aggressionsgeladen“ gewesen und habe Schimpfwörter in seiner Landessprache ausgestoßen. Mit der erhobenen Axt vor seinem Körper habe er eine „unglaubliche Bedrohung“ dargestellt. Später habe sich sein Gegenüber vor ihm noch in kurzem Abstand aufgebaut. Zu diesem Zeitpunkt hatte er die Axt allerdings beiseitegelegt.

Das Gericht prüfte in der Beweisaufnahme intensiv, ob hier eine strafbare Handlung vorliegt. So googelte der Staatsanwalt beispielsweise zwischendurch, ob es in der Müllsatzung der Gemeinde Hasselroth eine Regelung gebe, wonach sonntagnachmittags keine Mülltonnen an den Grundstücksrand gestellt werden dürften. Allerdings ergebnislos.

Letztlich stellte Richter Wolfgang Ott das Verfahren ohne Auflagen ein. Mit dem Halten des Spalthammers mit beiden Händen direkt vor dem Körper liege keine Bedrohung vor, zumal der Angeklagte sie offenbar nicht extra herbeigeholt habe. Außerdem habe er sie später bei der Annäherung an den Nachbarn zur Seite gelegt. / hd


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