Hasselroth: Ordnungsamt überprüft alle Hundehalter

Hasselroth
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Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland erhebt auch die Gemeinde Hasselroth eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die Vierbeiner von den Hundehaltern bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt 72 Euro für einen Hund. Entsprechend mehr müssen Hundehalter für den zweiten Hund (102 Euro) oder weitere Hunde bezahlen (der dritte und jeder weitere Hund kosten 132 Euro). Für Listenhunde („gefährliche Hunde“) wird eine jährliche Steuer in Höhe von 516 Euro erhoben.



"Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass manche es wohl vergessen haben und nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung der Hunde nachgekommen sind. Die Gemeinde hat daher nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden alle Haushalte in Hasselroth durch das Ordnungsamt in den nächsten Wochen stichprobenartig überprüft. Es werden darüber hinaus sporadisch Kontrollen in unserer Gemarkung stattfinden, ob eine gültige Hundemarke mitgeführt wird", heißt es aus dem Rathaus.

Und weiter: "Wir bitten zu beachten, dass, falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen müssen und zudem Bußgelder bis zu 1.000 Euro anfallen können. Daher empfehlen wir jedem Hundehalter, die Vierbeiner umgehend vor der Bestandsaufnahme anzumelden."

 


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