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"Die Reinigungspflicht der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Hasselroth umfasst auch die allgemeine Straßenreinigung, das heißt Gehwege, Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle. Saubere Rinnen und Straßen dienen der Freihaltung der Abläufe und Kanäle vom Straßendreck. Leider bleibt festzustellen, dass nicht alle Grundstückseigentümer dieser Verpflichtung nachkommen. Des Weiteren sind die Eigentümer von Grundstücken an Straßen für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich. In diesem Zusammenhang muss immer wieder festgestellt werden, dass Pflanzen von privaten Grundstücksflächen in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, weil die Grundstückbesitzer es unterlassen haben, ihre Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Geh- und Radwegen sowie Straßen zurück zu schneiden. Dadurch kann es zu einer Gefährdung des Fahrzeugverkehrs, der Radfahrer und der Fußgänger kommen", heißt es aus dem Rathaus.

Zur Verkehrssicherheit gehöre auch, dass Straßenlampen, Verkehrszeichen, Straßennamensschilder und ähnliches nicht durch Anpflanzungen an den Grundstücksgrenzen verdeckt werden: "Besonders die Straßenbeleuchtung ist ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit. Zu bedenken ist dabei auch, dass Müllfahrzeuge, aber auch Rettungsfahrzeuge mit ihren teilweise hohen Sonderaufbauten durch den üppigen Bewuchs stark behindert werden. Das gilt besonders nach Regenfällen, wenn die nassen Äste weit nach unten hängen. Aus diesem Grund müssen Hecken und Bäume über Gehwegen bis in eine Höhe von mindestens 2,20 Metern und über der Fahrbahn bis in eine Höhe von mindestens 4,50 Metern an die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Um Gefahrensituationen zu vermeiden und eine sichere Verkehrsführung zu ermöglichen, ist es unbedingt erforderlich, dass diese Vorschriften eingehalten werden."

 


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