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"Mit der Veröffentlichung der Änderungen wird vor allem das Ehrenamt bei Veranstaltungsdurchführungen (Vereinsfeste, Sportveranstaltungen, Tag der offenen Tür etc.) deutlich entlastet. Vereine und sonstige ehrenamtliche Organisationen müssen den Ausschank von Getränken bei Festen ab sofort nicht mehr anzeigen wie es bislang des Hessische Gaststättengesetz vorsah", heißt es aus dem Rathaus.

Das bedeute: 

  • Keine Anzeigepflicht mehr beim Gewerbeamt
  • Keine Verwaltungsgebühren
  • Keine Vier-Wochen-Frist mehr einhalten
  • Mehr Flexibilität für spontane Veranstaltungen

"Dank des 'Ersten Bürokratieabbaugesetzes' des Hessischen Landtages wird die ehrenamtliche Vereinsarbeit sowie die Arbeit von nicht-gewinnorientierten Organisationen und Initiativen deutlich erleichtert. Die Gemeinde Hasselroth dankt allen Ehrenamtlichen für euer großartiges Engagement und wünscht viel Erfolg bei bevorstehenden Veranstaltungen", heißt es abschließend aus dem Rathaus.


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