In Hasselroth wird es zukünftig nur noch zwei Ortsgerichte für die drei Ortsteile geben.
In Hasselroth wird es zukünftig nur noch zwei Ortsgerichte für die drei Ortsteile geben.
Das hat die Gemeindevertretung mit den Stimmen von SPD/FDP und SWG beschlossen. Die CDU hatte beantragt, die Entscheidung über eine Zusammenlegung der Ortsgerichte von Neuenhaßlau und Gondsroth noch einmal um ein halbes Jahr zu vertagen, was die Mehrheit des Parlamentes allerdings ablehnte.
Der Gemeindevorstand hatte die Neugestaltung vorgeschlagen, da sich die personelle Situation der Ortsgerichte I (Gondsroth) und II (Neuenhaßlau) in den nächsten zwei Jahren deutlich verschlechtern werde. Bei einem Gespräch mit Mitgliedern aller drei Ortsgerichte sei schließlich die Zusammenlegung der beiden Bezirke vorgeschlagen worden. „Wir glauben, dass es möglich ist, interessierte Bürger zu finden“, warb Andreas Wicklein (CDU) allerdings dafür, die Entscheidung ein halbes Jahr zurückzustellen und die nächsten Monate dafür zu nutzen, geeignete Kandidaten zu finden. „Meines Wissens sind schon Gespräche geführt und es ist niemand gefunden worden“, verwies SPD/FDP-Fraktionschef Christian Benzing darauf, dass es für die fünf Ortsteile in der Nachbargemeinde Freigericht gar nur ein Ortsgericht gäbe.
Laut dem Beigeordneten Jürgen Hruby sind in Gondsroth pro Jahr zirka 40 und in Neuenhaßlau durchschnittlich 100 Fälle zu bearbeiten. Das Oberlandesgericht und das Amtsgericht Gelnhausen hätten bereits ihre Zustimmung für die Zusammenlegung signalisiert.
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