Gutachten zum Dorfweiher: Keine ingenieurbiologische Sanierung

Neuenhaßlau
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Der Main-Kinzig-Kreis hat erneut eine alternative Böschungssicherung am Dorfweiher in Hasselroth durch ein externes Fachbüro prüfen lassen.



Die nun vorliegende gutachterliche Stellungnahme bestätigt die vorigen Erkenntnisse: Die Umsetzung einer so genannten ingenieurbiologischen Sicherung am Gewässer in Neuenhaßlau ist nicht möglich. Der Kreis wird die Unterlagen der Gemeinde Hasselroth zur Verfügung stellen.

Landrat Thorsten Stolz hatte sich mit Mitgliedern der IG kürzlich in der Kreisverwaltung getroffen und zugesagt, eine neuerliche Prüfung dieser biologischen Art der Uferbefestigung in Auftrag zu geben. Dabei geht es um eine gezielte Bepflanzung und naturnahe Gestaltung, mit der vor allem das Wurzelwerk den Randbereichen des Weihers Halt verleihen soll. In dieser Woche erreichte den Kreis die Stellungnahme eines Fachbüros, die bestätigt, dass eine ingenieurbiologische Sanierung am Dorfweiher „die Sicherung der Bebauung wie auch der Altdeponie in keiner Weise gewährleistet“.

Die Stellungnahme geht auf verschiedene in Frage kommende Baum- und Pflanzenarten ein, ebenso auf eine alternative Befestigung. Sie erreichen aber laut Gutachter keine ausreichend stabilisierende Wirkung beziehungsweise sind angesichts des Altdeponieuntergrunds nicht für eine Sicherung des Hangs geeignet.

Der Main-Kinzig-Kreis hatte bereits 2015 genau dies angemahnt: die Standsicherheit an der Uferböschung des Dorfweihers herzustellen. Ein geologisches Gutachten kam in der Folge zum gleichen Ergebnis, dass ohne bauliche Maßnahme eine Rutschung drohe. Gegen die vorgeschlagenen Lösungen von der Gemeinde gab es seitens des Kreises keine Einwände. Eine ingenieurbiologische Sanierung gehörte nicht dazu, weil sie als wenig realistische Alternative eingestuft worden war.

Dies bekräftigt die nun vorliegende gutachterliche Stellungnahme: „Gegen Hangrutschungen ist ein vegetationstechnischer Verbau nicht zu empfehlen, da er aus statischen Gründen der Belastung nicht standhält. Insbesondere, wenn Bebauung aber auch nicht näher definierte Abfallablagerungen ins Rutschen geraten, steht die zu erwartende Schädigung in keinem Verhältnis zu einem biologischen Verbau. Die Sicherung der  Bebauung wie auch der Altdeponie ist hierdurch in keiner Weise gewährleistet“, heißt es in der Bewertung.


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