Vorsorgevollmacht bietet den meisten Handlungsspielraum

Neuenhaßlau
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Zur ersten Informationsveranstaltung 2019 lud der VdK Ortsverband Neuenhaßlau-Gondsroth alle Mitbürgerinnen und Mitbürger recht herzlich ein.



helmutmuellervortrag.jpg

Die Veranstaltung fand am Freitag, 26. April 2019 im Saal der Vereinsgaststätte „Zum Deutschen Haus“ statt. Der Vorsitzende Helmut Müller hat über den Themenkomplex „Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung - Patientenverfügung“ und Organspende referiert.

Müller informierte kurzweilig und anschaulich über die Themen. „Niemand beschäftigt sich gerne mit dem Thema Krankheit und was alles damit zusammenhängt“, so der Referent und weiter: „Jeder kann aber durch Unfall, Krankheit oder im Alter vor der Situation stehen, dass er nicht mehr selbst seine Angelegenheiten regeln kann.“ Und dann stellten sich Fragen wie etwa „Wer kümmert sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse?“, „Wie werde ich ärztlich versorgt?“, „Wer erledigt meine Bankgeschäfte?“ oder „Wer organisiert ambulante Hilfe?“. Für diese und noch viel mehr Fragen sollte man aber schon vor dem „Fall“ eine Antwort parat haben – auch im Interesse der Angehörigen oder der Personen, die helfen sollen. Deshalb biete der VdK schon seit geraumer Zeit zu diesen Fragen Informationsveranstaltungen an. „Wir wollen aufklären und Hilfe anbieten“, so Müller abschließend.

Die Vorsorgevollmacht bietet den meisten Handlungsspielraum und kann umfassende Regelungen für vermögensrechtliche Angelegenheiten und Gesundheitsfragen enthalten. Sie setze ein hohes Maß an Vertrauen voraus. Die Betreuungsverfügung greife erst, wenn eine gesetzliche Betreuung erforderlich sei. Da für die Betreuung ein formales Verfahren einzuhalten sei, verstreiche in der Regel einige Zeit, bis die Betreuung eingerichtet sei. Die Kontrolle durch das Gericht führe zu einem geringeren Missbrauchsrisiko als bei der Vorsorgevollmacht.

In der Patientenverfügung werde der Wille über die Art und Weise ärztlicher Behandlung und, wenn gewünscht, die Bereitschaft zur Organspende, festgeschrieben. Soweit in der Verfügung der Wille des Patienten eindeutig festgehalten worden sei, sei er für die behandelnden Ärzte verbindlich. In ihr kann auch der Wille zur Bereitschaft der Organspende bekundet werden.

Für weitere Auskünfte bzw. Informationen über die Arbeit des Ortsverbandes steht der Vorsitzende unter Telefon: 0 60 55 - 21 62, Telefax: 0 60 55 - 9 12 16 15 und Mobil: 0170 - 5 72 62 77 oder unter E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

Foto: Helmut Müller beim Vortrag.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de