Nachbarin brutal attackiert: Hasselrother muss ins Gefängnis

Neuenhaßlau
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Richter Wolfgang Ott griff hart durch: Einen 61-Jährigen verurteilte er vor dem Amtsgericht Gelnhausen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten – ohne Bewährung. Der Mann aus Hasselroth hatte eine Nachbarin brutal attackiert. Der Vorsitzende ging damit deutlich über die Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die lediglich Geldstrafen in Höhe von 3000 Euro beziehungsweise 2000 Euro gegen den bislang nicht vorbestraften Mann gefordert hatten.



Alles ging zurück auf einen Vorfall in den frühen Nachmittagsstunden des 14. April vergangenen Jahres in Neuenhaßlau. Dort war eine 30-Jährige, die nur wenige Meter entfernt wohnt, mit Sohn und Hund spazieren. An einem Grundstück blieben sie stehen, um mit ihrer auf diesem Areal spielenden Tochter zu sprechen. In diesem Moment kam laut Anklage der Staatsanwaltschaft Hanau unvermittelt der Angeklagte aus einem gegenüberliegenden Haus heraus und ging direkt auf die Frau zu. Nach einem kurzen verbalen Disput schlug der 61-Jährige der Mutter mehrfach mit der Faust gegen Kopf und Körper.

Für die Frau hatte der Angriff erhebliche gesundheitliche Folgen: Sie erlitt einen Nasenbeinbruch, eine Gehirnerschütterung, Hämatome und Prellungen. Außerdem brach der Teil eines Zahnes ab, der Kiefer wurde angebrochen. Sie litt in der Folge nach ihren Aussagen unter Schwindel, Übelkeit und Sehstörungen. Für die Verletzung der Nase war eine Notoperation notwendig. Zahlreiche Arztbesuche musste sie bisher über sich ergehen lassen. Und ein Ende ist nicht in Sicht. Auch psychisch hat sie der Vorfall stark beeinträchtigt. Zwei Nachbarn bekamen den Angriff mit und eilten dem Opfer umgehend zu Hilfe. Ein 42-Jähriger sprach von einer „ziemlichen Brutalität“, ein 22-Jähriger von einer Situation „wie im Film“. Das Opfer sowie die Zeugen berichteten übereinstimmend von schon länger andauernden Querelen mit dem 61-Jährigen.

Der Angeklagte konnte kein rechtes Fehlverhalten von seiner Seite feststellen. Schon seit längerer Zeit würden das Opfer und andere Personen immer wieder vor seinem Haus "herumlungern". Trotz einer direkten Ansprache in der Vergangenheit sei keine Rücksichtnahme vom Umfeld erfolgt. Der Lärm bekomme seiner im selben Haus wohnenden Mutter, die er pflege, nicht. Dadurch habe sie schon mehrere Schlaganfälle erlitten. Er räumte eine „kleine Rangelei“ am Tattag ein, könne jedoch die Schwere der Verletzungen nicht nachvollziehen. Er habe nur Zivilcourage gezeigt. Selbst in seinem Schlusswort wertete er seinen Angriff als „verhältnismäßig“. Schließlich müsse er seine Mutter schützen.

Richter Ott hatte für solche Argumente keinerlei Verständnis. Ein Verhalten wie das des Angeklagten erlebe er sehr selten. Aus nichtigem Anlass habe er das wehrlose Opfer brutal attackiert. Wenn nicht die Zeugen dazwischen gegangen wären, wäre vermutlich noch Schlimmeres passiert. Der Angeklagte sei völlig uneinsichtig, tyrannisiere schon seit längerem die Nachbarschaft und verharmlose den Vorfall. Deswegen ging Ott über eine Geldsanktion hinaus und verhängte eine Gefängnisstrafe. / hd


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