Nach dem 1. Teil „Der Weg zum Pflegegrad“ ist dies die Fortsetzung als Teil 2.
Referentin ist Verena Campbell von OPTIMUM Pflegeberatung aus Bad Orb. „Voraussetzung für den Erhalt von Pflegeleistungen ist ein anerkannter Pflegegrad (früher Pflegestufe). Während der Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) oder MEDICPROOF (Medizinischer Dienst der privaten Krankenkassen) werden Ihre Pflegebedürftigkeit und Ihr individueller Pflegeaufwand untersucht. Dabei definiert das Punktsystem des Neuen Begutachtungs-Assessments (kurz NBA), welchen der fünf Pflegegrade Sie erhalten. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit steigen die Höhe sowie der Umfang der möglichen Pflegeleistungen“, so Verena Campbell und weiter: "Ich werde die Leistungen im Einzelnen vorstellen und dabei auch auf Fragen eingehen. Und zu guter Letzt gibt es Informationen zu unserem Angebot und wie OPTIMUM Pflegeberatung Betroffene und Angehörige hilft, ihre ihnen zustehende Leistungen und Ansprüche gegenüber der Pflegekasse durchzusetzen."
Der Vorsitzende Helmut Müller bittet alle Interessierten, sich bei ihm anzumelden: Telefon: 0 60 55 - 21 62, Mobil: 0170 - 5 72 62 77 oder unter E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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