Hasselroth: Verkehrsteilnehmer dürfen mehr Gas geben

Neuenhaßlau
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Während vielerorts über Geschwindigkeitsreduzierungen diskutiert wird, dürfen Verkehrsteilnehmer in Hasselroth jetzt wieder mehr Gas geben: Am Ortsausgang von Neuenhaßlau in Richtung Langenselbold wurde die Tempobegrenzung von montags bis freitags zwischen 7 und 15 Uhr von 50 auf 70 km/h erhöht. Dass sich in diesem Bereich Bushaltestellen an beiden Seiten der Landesstraße befinden, die von vielen Schülerinnen und Schülern genutzt werde, spielte bei der Entscheidung offenbar keine Rolle. Dabei war das vor sieben Jahren genau der Grund für die Maßnahme.



Rückblick: Im Jahr 2016 wurde die Tempobegrenzung nicht ohne Diskussionen eingeführt. Zunächst war das Ortsschild vom Waldrand circa 100 Meter in Richtung Ortschaft versetzt worden. Ab dort gilt bekanntlich Tempo 50, somit dürfen die Verkehrsteilnehmer seitdem länger eine höhere Geschwindigkeit fahren – in diesem Fall 70 km/h. Auf dieses Tempo durfte auch wieder beschleunigt werden, nachdem der Bereich der Bushaltestellen auf Höhe des Netto-Marktes während der Schulzeit mit 50 km/h passiert worden war.

Das ist nun vorbei: Vor zwei Wochen wurden neue Schilder angebracht, ab sofort gilt von montags bis freitags zwischen 7 und 15 Uhr nur noch Tempo 70. Wer aus Neuenhaßlau rausfährt, kann noch innerhalb der Bebauung auf dieses Tempo beschleunigen und wird höchstens von einer Ampel ausgebremst. Danach gilt weiterhin Tempo 70, bis dann nach den Bushaltestellen auch das aufgehoben wird und bis zum Langenselbolder Bahnhof die auf Landesstraßen gültige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gilt. Wer aus Richtung Langenselbold kommt, muss vor den Bushaltestellen jetzt nur noch auf 70 km/h abbremsen und kann dieses Tempo fast bis zur Tankstelle beibehalten.

Angeordnet hat die Umstellung die Verkehrsbehörde des Main-Kinzig-Kreises, geprüft wurde die Verkehrssituation demnach bei einer Verkehrsschau, an der in der Regel unter anderem auch Vertreter von Hessen Mobil, des Regierungspräsidiums sowie der Gemeinde und der Polizei teilnehmen. „Ergebnis der Überprüfung ist, dass an der besagten Stelle ausreichende Sichtverhältnisse herrschen und eine Querungshilfe vorhanden ist. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 Stundenkilometer ist somit nicht mehr notwendig. Bushaltestellen sind ein Bestandteil dieser Betrachtungen: Für Pendlerinnen und Pendler gibt es entlang der Straße ausreichend Platz auf den Gehwegen und eben bestehende Querungshilfen. Weitere Maßnahmen sind nicht geplant, da eine Querungshilfe bereits vorhanden ist“, teilt die Kreisverwaltung zur Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit.

Die angesprochene Querungshilfe ist in der Tat in Form eines Fahrbahnteilers vorhanden, die Gehwege entlang der Straße allerdings nicht. Auf einer Seite gibt es einen Rad- und Fußweg, der parallel zur Landesstraße verläuft. Die Bushaltestellen werden von vielen der circa 100 Schülerinnen und Schüler der Fördereinrichtung für junge Zugewanderte zwischen Hasselroth und Langenselbold genutzt. Wegen ihnen wurde übrigens 2016 das Tempolimit verhängt. Eine Ampel oder ein Zebrastreifen, um ihnen die Überquerung der viel befahrenen Landesstraße zu erleichtern, war schon damals abgelehnt worden.

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