Geplante Pflegereform nicht ohne Entlastungsbudget

Neuenhaßlau
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Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt massiv. Laut dem Statistischen Landesamt lebten Ende 2021 in Hessen 368.400 pflegebedürftige Menschen, 19 Prozent mehr als 2019.



Für das Jahr 2055 prognostiziert eine Vorausberechnung des Statistischen Bundesamtes 6,8 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland, das wären 1,8 Millionen mehr als 2021. „Rund 80 Prozent aller Pflegebedürftigen leben zu Hause, größtenteils betreut von Familienmitgliedern. Wir dürfen die Augen nicht davor verschließen, dass die Versorgung dieser vielen Menschen ohne die pflegenden Angehörigen zusammenbrechen würde“, sagt Helmut Müller, Vorsitzender des Ortsverbandes Neuenhaßlau-Gondsroth des VdK Landesverbandes Hessen-Thüringen, zum Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai.

„Auf professionelle stationäre oder ambulante Pflege können Pflegebedürftige und ihre Familien dabei immer weniger setzen“, so Müller. Die große Nachfrage sei wegen des gravierenden Mangels an Fachkräften für zahlreiche Einrichtungen und Dienstleister nicht zu bewältigen. Dem Institut der deutschen Wirtschaft in Köln zufolge könnten in Deutschland in der stationären Versorgung bis 2035 mehr als 300.000 Pflegekräfte fehlen, die Versorgungslücke im gesamten Pflegebereich sich bis dahin auf knapp 500.000 Fachkräfte vergrößern. „Die Politik muss endlich erkennen, welche herausragende Bedeutung der häuslichen Pflege schon jetzt zukommt und dass sie in Zukunft noch wichtiger wird“, betont Müller. Umso bedauerlicher sei es, dass die geplante Reform der Pflegeversicherung in der bisherigen Ausgestaltung dem nicht gerecht werde. Zwar umfasst der Gesetzentwurf unter anderem eine Erhöhung des Pflegegelds und eine regelmäßige Anpassung an die Preisentwicklung.

Angesichts der hohen Inflation reichen aus Sicht des VdK diese Schritte jedoch nicht aus. Sorge bereitet dem VdK zudem die vorgesehene Anhebung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung, die vor allen viele Rentnerinnen und Rentner stärker belasten würde, deren Kinder älter als 25 Jahre sind. Insbesondere kritisiert der VdK, dass der Gesetzentwurf das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget nicht enthält, und fordert die Bundesregierung auf, diesen wichtigen Punkt wieder in das Gesetz aufzunehmen. Nach dem ursprünglichen Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums sollten die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengelegt werden, um es den Betroffenen zu ermöglichen, sie flexibel und weniger bürokratisch abzurufen. „Die pflegenden Angehörigen sind das Rückgrat der Pflege in Deutschland. Sie bestmöglich zu unterstützen, sollte höchste politische Priorität haben“, sagt der VdK-Ortsverbandsvorsitzende.


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