Vorsorgevollmacht bietet den meisten Handlungsspielraum

Der VdK-Vorsitzende Helmut Müller und die Leiterin des Wohnstiftes, Pia Altmann.

Neuenhaßlau
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Zur Informationsveranstaltung bei Kaffee und Kuchen lud der VdK Ortsverband Neuenhaßlau-Gondsroth ein.


Die Veranstaltung fand am Donnerstag, 19. Oktober 2023, im Café Bohne im Pflegewohnstift in Neuenhaßlau statt. Der Vorsitzende Helmut Müller freute sich, dass das Café Bohne wieder sehr gut besucht war. Er hat über den Themenkomplex „Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung - Patientenverfügung“ referiert.

„Niemand beschäftigt sich gerne mit dem Thema Krankheit und was alles damit zusammenhängt“, so der Vorsitzende und weiter: „Jeder kann aber durch Unfall, Krankheit oder im Alter vor der Situation stehen, dass er nicht mehr selbst seine Angelegenheiten regeln kann.“ Und dann stellen sich Fragen wie z. B. „Wer kümmert sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse?“, „Wie werde ich ärztlich versorgt?“, „Wer erledigt meine Bankgeschäfte?“ oder „Wer organisiert ambulante Hilfe?“. Für diese und noch viel mehr Fragen sollte man aber schon vor dem „Fall“ eine Antwort parat haben - auch im Interesse der Angehörigen.

Deshalb bietet der VdK Ortsverband zu diesem Themenkomplex eine Informationsveranstaltung an. „Wir wollen aufklären und informieren“, so der Vorsitzende abschließend. Die Vorsorgevollmacht bietet den meisten Handlungsspielraum und kann umfassende Regelungen für vermögensrechtliche Angelegenheiten und Gesundheitsfragen enthalten. Sie setzt aber ein hohes Maß an Vertrauen voraus. Die Betreuungsverfügung greift erst, wenn eine gesetzliche Betreuung erforderlich ist. Da für die Betreuung ein formales Verfahren einzuhalten ist, verstreicht in der Regel einige Zeit, bis die Betreuung eingerichtet ist. Die Kontrolle durch das Gericht führt zu einem geringeren Missbrauchsrisiko als bei der Vorsorgevollmacht. In der Patientenverfügung wird der Wille über die Art und Weise ärztlicher Behandlung festgeschrieben. Soweit in der Verfügung der Wille des Patienten eindeutig festgehalten wurde, ist er für die behandelnden Ärzte verbindlich. Auch ging er auf die vom Gesetzgeber zum 01.01.2023 eingeführten Regelungen zur gegenseitigen Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge in § 1358 BGB vor. Dieses sog. „Notvertretungsrecht“ ermöglicht die zeitlich begrenzte Vertretung von 6 Monaten des jeweils anderen Ehegatten in bestimmten Notsituationen.

Für weitere Auskünfte bzw. Informationen über die Arbeit des Ortsverbandes steht der Vorsitzende unter Telefon: 0 60 55 - 21 62, Mobil: 0170 5 72 62 77 oder unter E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

muellerunaltmann az

Der VdK-Vorsitzende Helmut Müller und die Leiterin des Wohnstiftes, Pia Altmann.


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