85-Jähriger in Hasselroth getötet: Ehefrau muss in Psychiatrie

Neuenhaßlau
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Nach dem Mord an einem 85-jährigen Mann im Hasselrother Ortsteil Neuenhaßlau im Mai 2023 ist für die Ehefrau die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet worden. Im Landgericht Hanau wurde die zur Tatzeit 79-Jährige am Dienstag demnach für nicht schuldfähig erklärt, die ausgesprochene Einweisung ist vom Strafmaß her allerdings mit einer Gefängnisstrafe gleichzusetzen. Die Frau saß seit Mai 2023 bereits in Untersuchungshaft, dass sie für den Tod ihres Ehemannes verantwortlich ist, blieb unbestritten.



Der 85-Jährige war am 3. Mai 2023 tot in seiner Wohnung in Neuenhaßlau gefunden worden. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Hanau hat sich die Angeklagte in den frühen Morgenstunden mit mehreren Brot- und Küchenmessern, einem Fäustel mit 1,5 Kilogramm Gewicht und zwei Schlosserhämmern von jeweils 200 Gramm Gewicht in das Schlafzimmer begeben und ihren Ehemann getötet.  Diese Situation ausnutzend, soll die Angeklagte zunächst mehrmals mit den Hämmern auf den Kopf und in die Gesichtsregion des Geschädigten geschlagen haben und ihm sodann mithilfe mehrerer Messer Schnitte in die Halsregion und in den Brustbereich versetzt haben. Der Geschädigte soll aufgrund dieser Einwirkungen 15 Verletzungen durch stumpfe Gewalt, zwei Stichverletzungen an der Brust, mehrere Schnittverletzungen an Hals und Händen und einen Durchstich der rechten Lunge erlitten haben und infolge einer Bluteinatmung verstorben sein.

In der Verhandlung im Landgericht Hanau war die Schuldfähigkeit der im Jahr 1944 in Tudela Cebu (Philippinen) geborenen Angeklagten von einem psychiatrischen Gutachter überprüft worden. Das Gericht schloss sich der Einschätzung an, dass der Geisteszustand der Frau eine Verurteilung wegen Mordes nicht zulässt. Stattdessen muss sie jetzt in eine psychiatrische Einrichtung und wird in dieser vermutlich den Rest ihres Lebens verbringen.

 

 


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