Bei der Sprengung des Geldautomaten im Hasselrother Ortsteil Neuenhaßlau im November 2023 (wir berichteten) haben die Täter über 60.000 Euro erbeutet. Das wurde jetzt im Vorfeld des Prozesses gegen die mutmaßlichen Täter bekannt. Viel Freude hatten sie an dem Geld nämlich nicht, sie wurden bereits wenige Stunden nach der Tat im angrenzenden Bayern verhaftet.
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Die Staatsanwaltschaft wirft den drei in den Jahren 1999, 2003 und 2004 in Utrecht (Niederlande) geborenen und derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten niederländischer Staatsangehörigkeit vor, in der Zeit vom 25.10.2023 bis 25.11.2023 für die Sprengung mehrerer Geldautomaten von Banken in Deutschland verantwortlich zu sein. Dabei sollen die Angeklagten Mitglieder einer hochprofessionell aufgestellten und agierenden niederländischen Geldautomatensprengerszene aus dem Bereich der organisierten Kriminalität gewesen sein, mit dem Ziel, im arbeitsteiligen Zusammenwirken regelmäßig Geldautomaten im Bundesgebiet mittels Festsprengstoffes zu sprengen, um an das in den Automaten befindliche Bargeld zu gelangen, und sich hieraus eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen.
Nach jeweiliger Vorbereitung durch Auskundschaftung der jeweiligen Tatobjekte, ihrer Lage und der Fluchtmöglichkeiten sollen die Angeklagten vor diesem Hintergrund mit zuvor entwendeten Kraftfahrzeugen die Tatorte in Bad Oeynhausen (Einkaufszentrum) und Hasselroth-Neuenhaßlau (Kreissparkasse Gelnhausen) aufgesucht und dort Sprengsätze platziert haben, durch deren Explosion erhebliche Sachschäden an den Geldautomaten selbst und der umliegenden Bebauung entstanden sein sollen. Zudem sollen die Angeklagten bei den Sprengungen in Hasselroth die Gefährdung von Anwohnern und eines hinzukommenden Zeugen in Kauf genommen haben, um dem Geldautomaten mindestens circa 62.000 Euro zu entnehmen. Nachdem die Angeklagten zunächst davongerast sein sollen, wurden sie im Zuge der Fahndung durch die Polizei in einem Hühnerstall in Schöllkrippen festgenommen (wir berichteten).
Der Prozess wegen gewerbsmäßigem Diebstahl in besonders schwerem Fall und Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen beginnt am 6. September um 9 Uhr im Landgericht Hanau vor der 2. Großen Strafkammer als Jugendkammer in Saal A 215. Fortsetzungstermine sind für 09.09.2024, 30.09.2024 und 07.10.2024, jeweils 9.00 Uhr, anberaumt.