Nach einer Raubserie auf drei Tankstellen wurde der Täter im Amtsgericht Büdingen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der 19-Jährige aus Altenstadt hatte zunächst zwei Tankstellen im Wetteraukreis ausgeraubt und schlug dann im Hasselrother Ortsteil Neuenhaßlau zu. Kurz nach dieser Tat im Mai dieses Jahres wurde er von der Friedberger Kriminalpolizei verhaftet und saß aufgrund einer Wiederholungsgefahr bis zur Verhandlung in Untersuchungshaft.
Schulden bei einem Freund trieben den jungen Mann laut eigenen Angaben zu den drei Raubüberfällen zwischen dem 8. und 11. Mai dieses Jahres. Zunächst hatte er in Staden und Ranstadt im Wetteraukreis zugeschlagen, danach machte er sich auf den Weg nach Neuenhaßlau. Kurz vor 14 Uhr versteckte er sich dort zunächst an der vielbefahrenen Durchgangsstraße hinter einem Verkehrsschild und betrat dann, wie in den beiden anderen Fällen auch, mit einem Messer bewaffnet die Tankstelle. Seine Beute war jeweils Bargeld, in Neuenhaßlau flüchtete er mit einem silberfarbenen Opel, wurde dabei aber von einem Zeugen beobachtet. Am 15. Mai nahm in die Polizei fest, ein Tag später ordnete das Gericht die Untersuchungshaft an.
In der Verhandlung legte der 19-Jährige ein Geständnis ab, was allerdings nicht für eine Bewährungsstrafe reichte. Auf den Videoaufnahmen erkannte das Gericht eine durchaus professionelle Vorgehensweise des Altenstädters, zudem waren die Mitarbeiterinnen in den Tankstellen durch die Bedrohung mit dem Messer einer erheblichen Gefahr ausgesetzt. Das Gericht blieb mit dem Urteil nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft (zwei Jahre und zehn Monate). Die Verteidigung hatte für eine deutlich milderes Strafmaß plädiert, das zumindest zur Bewährung ausgesetzt hätte werden können.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der 19-Jährige wurde zunächst wieder auf freien Fuß gesetzt. Da bei jugendlichen Straftätern vor Gericht der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht, könnte er bis zu einer wahrscheinlichen Berufungsverhandlung vor dem Landgericht in der bis dahin verbleibenden Zeit den dortigen Richtern beweisen, dass er seinen Lebenswandel geändert hat und so möglicherweise doch noch auf ein Strafmaß kommen, das zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Die Grenze hierfür liegt bei zwei Jahren.