Ein 51-jähriger Hasselrother hat zehn Jahre lang ohne Führerschein am Straßenverkehr teilgenommen und wurde dabei nur dreimal erwischt. Anfang 2005 musste er seinen „Lappen“ abgeben, im Juni dieses Jahres wurde er jetzt zum dritten Mal von der Polizei angehalten. Eigentlich eine gute Quote, allerdings droht ihm beim nächsten Mal noch viel mehr Ärger, als er jetzt sowieso schon hatte.
Im Amtsgericht Gelnhausen wurde der gelernte KFZ-Mechaniker zu einer Geldstrafe verurteilt, wird er wieder erwischt, könnte es bitter werden. Strafrichter Dr. Wolfgang Ott: „Beim nächsten Mal gehen sie für so einen Quatsch ins Gefängnis.“
Am 30. Juni hatte ihn die Polizei gegen 23 Uhr in der Neuenhaßlauer Bahnhofstraße angehalten. Laut seiner Aussage war er auf der Rückfahrt von einem Freund in Langenselbold. Da der ihn nicht abholen konnte, habe er sich des Autos seiner Tochter bedient. Dass er das nicht durfte, hatten ihm zuvor gleich mehrere Richter erklärt. Im Januar 2005 war ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden, nur ein Jahr später wurde er erstmals erwischt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Sieben Jahre lang ging anschließend alles gut, dann stoppte ihn erneut die Polizei. Wieder musste er zahlen, 90 Tagessätze á 15 Euro lautete die Strafe im Amtsgericht Hanau.
„Ich bereue, was ich gemacht habe und möchte nicht ins Gefängnis“, zeigte er sich jetzt bei der Verhandlung im Amtsgericht Gelnhausen nicht nur geständig, sondern kündigte auch an, sich nicht wieder hinters Steuer zu setzen, sondern vielmehr sich darum zu kümmern, die Fahrerlaubnis rechtmäßig wieder zu bekommen. Das wird allerdings einige Zeit dauern: Richter Ott verurteilte ihn nicht nur zu 120 Tagessätzen á zehn Euro und somit einer Geldstrafe von insgesamt 1.200 Euro, sondern verhängte auch eine zwölfmonatige Sperre für die Wiedererteilung des Führerscheins, der die zuständige Behörde aber vermutlich auch noch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) voranstellen würde. Das Urteil ist rechtskräftig.
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