Unterhaltsprozess: Staatsanwaltschaft klagt falschen Zeitraum an

Langenselbold
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Die Staatsanwaltschaft Hanau hat einen Familienvater aus Langenselbold zu Unrecht wegen eines Verstoßes gegen seine Unterhaltspflicht angeklagt

Anzeige


. Dem 52-Jährigen war in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Gelnhausen vorgeworfen worden, von Juni bis November 2017 keine Zahlungen für seinen in Wächtersbach lebenden Sohn gezahlt zu haben. Fast 3.000 Euro wäre er demnach schuldig geblieben. Das stimmte zumindest so aber nicht, das Verfahren wurde auf Kosten der Staatskasse eingestellt.

„Bis November 2017 hat er bezahlt“, erklärte seine Ex-Frau bei ihrer Zeugenaussage und kippte damit die Anklage der Staatsanwaltschaft. Zwar habe es Streitigkeiten gegeben, dabei sei es aber nur um ihren Trennungsunterhalt gegangen. Dieser werde inzwischen seit Dezember 2017 direkt vom Konto des Beamten gepfändet. Und genau seit diesem Monat habe er dann die Zahlungen für das Kind eingestellt, was seitens der Staatsanwaltschaft aber zumindest in diesem Verfahren nicht angeklagt war.

Als Begründung für die Einstellung seiner Zahlungen erklärte der 52-Jährige, dass er trotz eines Netto-Gehaltes von fast 4.000 Euro die geforderten 456 Euro pro Monat nicht zahlen könne. Allerdings zeigte er sich in der Verhandlung einsichtig, ab Januar 2019 will er wieder wie gefordert für seinen Sohn aufkommen. Sollte das funktionieren, bleibt ihm eine neue Anklage wegen des noch fehlenden Unterhaltes vermutlich erspart.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de