Ordnungsamt informiert über richtiges Verhalten an Silvester

Langenselbold
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Das Jahr 2018 geht dem Ende zu und das neue Jahr kündigt sich bereits an.

Anzeige


Weltweit wird der Jahreswechsel durch kleine und große Feuerwerke gefeiert. Für das Abbrennen von Feuerwerk gelten jedoch besondere Regeln, auf deren Einhaltung Ordnungsamtsleiter Michael Juracka hinweist. Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur am 31.12.2018 und am 01.01.2019 gestattet. In dieser Zeit ist es dennoch nicht uneingeschränkt erlaubt, zu böllern und Raketen abzufeuern. Die individuellen Rechte der Mitmenschen, wie Lärmschutz, die Unverletzlichkeit des Grundstücks und insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit stehen über dem Feuerwerkvergnügen. Daher sind der Wald und alle privaten Grundstücke tabu.

Vor Allem das Abfeuern von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Tierhaltungen oder in Richtung der Nachbarhäuser wird nicht nur mit hohen Geldbußen bestraft, es kann hier großer und vielleicht nicht wiedergutzumachender Schaden entstehen. Des Weiteren ist es zwar üblich aber keineswegs selbstverständlich, dass auf Straßen und Plätzen geböllert wird, so Juracka weiter. Die Straßen sind grundsätzlich freizuhalten, zum einen für Menschen, die aus bestimmten Gründen die Straße benutzen müssen und zum anderen vor allem für Einsatz- und Rettungskräfte. An dieser Stelle erfolgt auch der Hinweis, dass das Beschießen von Polizei- und Feuerwehrwagen eine Straftat darstellt. Auch der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerkskörpern, wie das Abfeuern aus der Hand, das unerlaubte Verbinden oder Umbauen sind nicht nur ebenfalls mit hohen Strafen belegt, sie führen Jahr um Jahr zu teils schwersten Verletzungen oder hohem Sachschaden. Darüber hinaus ist Feuerwerk in verschiedene Klassen eingeteilt. Das Abrennen der Feuerwerkklasse II ist beispielsweise nur Personen über 18 Jahren gestattet. Eltern tragen hier die volle Verantwortung für ihre Kinder, auch wenn diese außer Haus feiern. Es gilt zu bedenken, dass es sich bei Feuerwerk trotz allem um Sprengstoff handelt.

Das Ordnungsamt weist daher ausdrücklich darauf hin, nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk zu verwenden und unbedingt der Beschreibung auf den Knallkörpern zu folgen. Der Fachhandel informiert dazu gerne und umfassend. Nach dem Feiern folgt bekanntlich das Aufräumen. Dies gilt nicht nur für den heimischen Partykeller, sondern auch für die Bürgersteige, Straßen und die öffentlichen Plätze. Die Stadtverwaltung weist daher auf die Regelungen der städtischen Straßenreinigungssatzung und des hessischen Straßengesetzes hin, die auch auf die Hinterlassenschaften der Silvesternacht Anwendung finden. Als erstes sind hier die Verursacher gefordert, zu Besen und Eimer zu greifen und vor dem eigenen Grundstück und selbstverständlich bei den Nachbarn, die nicht am Feuerwerk beteiligt waren, die Straße zu reinigen. Außerdem werden alle Feuerwerker, welche die öffentlichen Flächen, wie den Parkplatz des Friedhof Rödelberg oder den Marktplatz zum Feiern nutzen, aufgefordert, diese anschließend ebenfalls wieder in Ordnung zu bringen. Hier kommt jährlich ein großer Aufwand auf die Stadt zu, um die Hinterlassenschaften einzelner Personen zu beseitigen und leider auch nicht wenige Schäden zu beheben. Findet sich kein Verursacher, greift die allgemeine Straßenreinigungspflicht der Anwohner und Gehweg und Straße sind bis zur Fahrbahnmitte zu reinigen.

Die Stadtverwaltung stellt regelmäßig fest, dass die Regelungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst nicht eingehalten werden. Diese sind in der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst niedergeschrieben, welche auf der Internetseite der Stadt Langenselbold unter www.langenselbold.de oder im Rathaus eingesehen werden kann. Werden diese wenigen und selbstverständlichen Regeln eingehalten, steht einer fröhlichen und unbeschwerten Silvesterfeier im Familienkreis oder der großen Party mit Nachbarn und Freunden mit tollem Feuerwerk nichts entgegen. Das Ordnungsamt der Stadt Langenselbold wünscht auf diesem Wege allen Menschen in Langenselbold einen guten Start ins neue Jahr und alles Gute für 2019.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2