„Guten Abend, ich bin der Einbrecher!“

Langenselbold

„Guten Abend, gnädige Frau, ich bin der Einbrecher!“ So ähnlich lief es ab, als ein inzwischen 23-jähriger gebürtiger Salmünsterer in eine Wohnung in Langenselbold einstieg.

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Am 13. November 2011 wollte er gemeinsam mit einem Komplizen bei einem Drogendealer Marihuana und Haschisch klauen, wurde allerdings von der ebenfalls dort wohnenden Mutter kurz nach dem Einstieg überrascht. Da der junge Mann schon einiges auf dem Kerbholz hat, musste er sich dafür jetzt vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Gelnhausen verantworten.

„Bisschen was geraucht, bisschen was getrunken, wir waren einfach total vollgeknallt“, gab der Angeklagte zu, nach reichlich Drogen- und Alkoholkonsum mit seinem Kumpel in seiner neuen Bleibe in Freigericht auf die Idee gekommen zu sein, bei ihrem Drogendealer einzubrechen, weil sie wussten, dass dieser nicht zu Hause ist. Besonders kurios: Die Mutter einer der beiden übernahm die Rolle der Fahrerin und kutschierte die beiden auch nach Langenselbold. Dort scheiterte der wegen mehrerer anderer Delikte bereits verfolgte Komplize daran, über Müll- und Regentonnen auf den Balkon zu klettern. „Er war einfach total zugedröhnt“, war der 23-Jährige geschickter: Er schaffte es bis auf den Balkon, drückte die Glasscheibe ein und stand in der Wohnung.

Vom Lärm ist aber offenbar die Mutter des Drogendealers wach geworden und stand plötzlich genau vor dem Einbrecher. „Ich habe noch Guten Abend gesagt, bin dann aber sofort wieder raus“, flüchtete er ohne Beute. Zumindest damals war dies noch eine Enttäuschung: „Wenn es geklappt hätte, hätte es sich gelohnt“, wussten die beiden anscheinend, dass der ebenfalls bestens polizeibekannte Drogendealer größere Mengen Stoff zu Hause hatte. „Und da haben wir uns gedacht, rippen wir ihn ab“, heißt dies wohl so im Drogenfachjargon.

Das Problem des 23-Jährigen: Bis zum 19. Oktober 2012 stand er noch unter Bewährung, mit mehreren Drogendelikten hatte er sich eine zehnmonatige Jugendstrafe eingehandelt. Bewährungsversager nennen dies die Juristen, normalerweise geht es dann ins Gefängnis. Der Angeklagte hatte allerdings Glück, trat mit neuer Freundin samt deren Kind vor Gericht auf und versprach: „Ich habe die Kurve gekriegt.“ Angeblich geht er jetzt einer geregelten Arbeit nach, was das Gericht dazu veranlasste, noch einmal eine Bewährungsstrafe zu verhängen. Zudem wurde aufgrund des Alkohol- und Drogenkonsums kurz vor der Tat auf eine verminderte Schuldfähigkeit entschieden. Wegen versuchten gemeinschaftlichen Einbruchsdiebstahl erhielt der Freigerichter schließlich eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss er 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung spenden und sämtliche Kosten des Verfahrens tragen.


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