A66/Langenselbold: Bußgeld für 48 Verkehrsteilnehmer nach Unfall

Langenselbold
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Am Dienstagmorgen geriet auf der Autobahn 66 zwischen dem Autobahndreieck Langenselbold und der Anschlussstelle Langenselbold-Ost ein Peugeot auf regennasser Fahrbahn ins Schleudern, touchierte einen Lastkraftwagen und kollidierte letztlich mit der mittigen Schutzplanke. Im Rahmen der Fahrbahnsperrung ahndete eine Streifenbesatzung insgesamt 48 Ordnungswidrigkeiten, da Verkehrsteilnehmer die angekündigte Sperrung einer Fahrspur auf einer dortigen Schilderbrücke missachteten.

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Gegen 8.45 Uhr war der 23 Jahre alte Peugeot-Fahrer aus Hanau auf der Autobahn 66 in Richtung Fulda unterwegs und beabsichtigte offenbar, einen voranfahrenden Lastkraftwagen zu überholen. Beim Überholvorgang verlor der 23-Jährige dann die Kontrolle über seinen Wagen und stieß mit dem Heck des Lastkraftwagens zusammen. Insgesamt entstand ein Schaden von circa 6.000 Euro. Die Unfallbeteiligten blieben offenbar unverletzt.

Der Peugeot stand aufgrund des Unfalls nicht mehr fahrbereit auf der linken Fahrspur und musste abgeschleppt werden. Hierzu wurde die linke Fahrspur durch die sogenannten rotgekreuzten Schrägbalken, auf einer Schilderbrücke angezeigt, gesperrt. In diesem Zusammenhang weist die Autobahnpolizei darauf hin, dass die Fahrspur ab diesem Lichtzeichen für den Fahrzeugverkehr gesperrt ist. "Viele Verkehrsteilnehmer missachten dieses Verkehrszeichen, möglicherweise aus Unwissenheit oder zum schnelleren Vorwärtskommen. Ein häufiger Irrglaube ist, dass man bis zum Hindernis vorfahren und erst dort den Fahrstreifen wechseln soll. Das Reisverschlussverfahren gilt jedoch nur dann, wenn kein Lichtzeichen geschaltet ist", erklärt Polizeihauptkommissar Andreas Kryschak von der Polizeiautobahnstation Langenselbold.

Kryschak führt weiter aus: "Die Beachtung des Lichtzeichens ist zur Verhinderung von Folgeunfällen immens wichtig. Teils befinden diese sich auch hinter Kurven oder Kuppen. Einsatzkräfte müssen sich darauf verlassen können, dass sich kein Verkehrsteilnehmer mehr auf dem geschlossenen Fahrstreifen befindet." Die Missachtung der roten gekreuzten Schrägbalken wird mit mindestens 90 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet. Sollte der Verstoß mit einer Gefährdung einhergehen, ist die Regelbuße 200 Euro, ein Punkt im Fahreignungsregister und ein Monat Fahrverbot.


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