VdK informiert über neues Betreuungsrecht

Langenselbold
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Der VdK Langenselbold-Ronneburg lädt seine Mitglieder zu einer Info-Veranstaltung am 05. Mai 2023 um 15 Uhr in die Räume der Spvgg. 1910 Langenselbold, Niedergründauer Str. 44, mit anschließendem Essen ein.

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Familie Henning grillt und es gibt wie immer hausgemachte Salate. Referent Rechtsanwalt und Notar a. D. Eberhard Uhlig informiert in einem Vortrag zum Thema „Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung" und über die Änderungen im Vormundschafts- und Betreuungsrecht. Er gibt Antworten auf die Fragen:

⦁ Was ist eine rechtliche Betreuung?
⦁ Wann und wer kann zum Betreuer/in bestellt werden?
⦁ Welche Alternativen gibt es zu einer Betreuerbestellung durch das Gericht?

Die rechtliche Betreuung kommt für Erwachsene aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung in Betracht, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Hessenweit werden ca. 84.000 Menschen (deutschlandweit 1,25 Mio.) durch eine Betreuerin oder einen Betreuer unterstützt.

Ziel der Reform ist die verbesserte Realisierung der Unterstützung der betreuten Person bei der eigenen Entscheidungsfindung und -umsetzung anstelle von Fremdbestimmung und Bevormundung. D. h. die Wünsche der Betroffenen stehen im Mittelpunkt – alle Menschen haben einen Anspruch auf Selbstbestimmung und Würde, auch diejenigen, die ihre Angelegenheiten nur begrenzt oder nicht mehr selbst regeln können. Zweck der Betreuung ist nicht der Vermögenserhalt zugunsten eines gesetzlichen Erben.

Eine wichtige Alternative, dem Selbstbetreuungsrecht Geltung zu verschaffen und die Einrichtung einer Betreuung durch das Betreuungsgericht zu vermeiden, bleibt die Vorsorgevollmacht. In dieser Vollmacht können die persönlichen Wünsche und Vorlieben konkret aufgeführt werden; der/die Bevollmächtigte ist bei der Ausübung der Vollmacht an diese Wünsche gebunden. Die Vorsorgevollmacht wurde durch die Gesetzesänderung verbessert.

Mit der Reform wird auch ein wechselseitiges gesetzliches Vertretungsrecht für Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge eingeführt. Viele Fragen, auf die der Referent Antworten bereithält. Anmeldungen hierzu bitte bis zum 27.04.2023 bei Frau Doris Weinlich, Telefon: 06184/7901.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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