Langenselbold: Bewaffneter Überfall in Wohnung vor Gericht

Langenselbold
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"Erpressung mit Waffengewalt im Haus des sich zur Wehr setzenden Geschädigten", lautet die juristische Version nach einem bewaffneten Überfall auf einen Senior im September 2022 in Langenselbold. Der mutmaßliche Täter muss sich ab Montag, 8. Mai, vor der 1. Großen Strafkammer im Landgericht Hanau wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung verantworten. Prozessauftakt um ist um 9 Uhr in Saal A 215, weitere Verhandlungstermine sind für den 9. Mai (9 Uhr) und 10. Mai (13 Uhr) an gleicher Stelle anberaumt.

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Die Staatsanwaltschaft Hanau wirft dem im Jahr 1988 in Vulcan (Rumänien) geborenen Angeklagten rumänischer Staatsangehörigkeit ohne festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, der sich zurzeit in Haft befindet, mit ihrer Anklageschrift vor, am 24.08.2022 in Langenselbold auf unbekannte Weise in das Haus des Geschädigten in der Felgenstraße eingedrungen zu sein. Dort soll der Angeklagte dem Geschädigten eine geladene Schusswaffe vor die Brust gehalten und mit dem Wort "Geld" die Herausgabe von Bargeld gefordert haben.

Unter dem Eindruck der Drohung soll der Zeuge dem Angeklagten 200 Euro ausgehändigt haben. Laut Anklage habe dies dem Angeklagten nicht gereicht, und er soll unter Vorhalt der Waffe mehr Geld gefordert haben, so dass der Geschädigte ihm weitere 350 Euro gegeben haben soll. Sodann soll der Angeklagte den Geschädigten aufgefordert haben, sich ins Schlafzimmer zu begeben. Dem soll der Geschädigte Folge geleistet, sich dort aber mit einem "Pickelstiel" gegen den Angeklagten zur Wehr gesetzt haben.

Der Angeklagte soll den Geschädigten daraufhin gegen eine Ecke vom Schlafzimmerfenster und den Schlafzimmerschrank gedrängt haben, wobei der Geschädigte zu Boden gefallen sein und sodann ein in seinem Besitz befindliches Repetiergewehr ergriffen haben soll. Als der Angeklagte versucht haben soll, ihm dieses zu entreißen, soll es zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein, bei der der Geschädigte sich am Unterkiefer und an der linken Hand verletzt haben soll. Der Angeklagte soll unter Zurücklassung der PTB-Waffe die Flucht ergriffen haben.


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