Zur Anmietung von Wohnraum zur Unterbringung Geflüchteter Menschen in der Bahnstraße 11a in Langenselbold (wir berichteten) meldet sich Bürgermeister Timo Greuel (SPD) zu Wort. Er antwortet damit auf einen Offenen Brief des CDU-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Florian Gibbe. Nachfolgend der Text von Greuel im Wortlaut.
"Sehr geehrter Herr Gibbe, Ihren offenen Brief vom 13.07.2024 habe ich aufmerksam gelesen. Ich schließe mich Ihren Ausführungen dahingehend uneingeschränkt an, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Langenselbold seit vielen Jahren hervorragende Arbeit im Bereich der Unterbringung geflüchteter Menschen leisten. An ihrer Seite und oftmals als Ideengeber und Möglichmacher vorneweg, wirken und engagieren sich zahlreiche ehrenamtliche Kräfte aus der Mitte unserer Stadtgesellschaft, wenn es um schnelle und zielgerichtete Hilfe und Unterstützung oder um die Integration Geflüchteter in den Alltag unserer Gesellschaft geht. Ihnen allen gilt mein ausdrücklicher Dank. Sie selbst, Herr Gibbe, begreifen die Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Auch darin sind wir uns einig. Nur gemeinsam können wir den sich fortlaufend verändernden, im Regelfall nicht kleiner werdenden Herausforderungen begegnen.
I. Die Parteiveranstaltung der CDU Langenselbold – deren Partei- und Fraktionsvorsitzender Sie aktuell sind – in der Bahnstraße stellt eine Zäsur in der erfolgreichen, wenigstens seit dem Jahr 2015 andauernden und von hoher Verlässlichkeit und Kontinuität geprägten politischen Grundausrichtung und der unausgesprochenen Übereinkunft dar, politische Profilierung nicht auf Kosten geflüchteter und von Krieg, Gewalt und Terror verfolgter Menschen zu betreiben. Als Bürgermeister, als Bürger dieser Stadt und als Sozialdemokrat betrachte ich diesen „Dammbruch“ mit Sorge und appelliere mit Blick auf den sozialen Frieden und den Zusammenhalt in unserer Gründaustadt an Sie und Ihren Stadtverband, diesen politischen Irrweg so schnell als möglich wieder zu verlassen. Gemeinsam mit Ihrem Stadtverband halten Sie die „Art und Weise“, wie die Entscheidung zur Anmietung von Wohnraum für bis zu 60 Personen in der Bahnstraße 11a getroffen wurde, ohne die vorherige Beteiligung der Öffentlichkeit, für bedenklich.
Mit dieser, Ihrer Sichtweise stehen Sie im politischen Raum bisher alleine da. Vertreterinnen und Vertreter der Koalition haben sich bereits öffentlich zu Ihrem Vorgehen geäußert. Die Freien Wähler (FW) und die Freien Demokraten (FDP) haben sich nach meiner Kenntnis bis hierhin mit öffentlichen Aussagen zu Ihrer Parteiveranstaltung zurückgehalten. Arbeiten wir uns chronologisch an der „Art und Weise“ ab, wie Beschlüsse der städtischen Gremien zur Anmietung und dem Ankauf von Wohnraum für die Unterbringung geflüchteter Menschen gefasst wurden, dann kann ich nur feststellen, dass mit der Anmietung der Liegenschaft Bahnstraße 11a vergleichbare Vorgänge in gleicher Weise abgearbeitet und umgesetzt wurden. Sämtliche Anmietungen von Wohnraum zur Unterbringung geflüchteter Menschen, die seit dem sog. „Vorratsbeschluss“ vom 09.11.2015, damals stand Langenselbold noch unter schwarz-grüner Verantwortung, durch die Stadt Langenselbold vorgenommen wurden, erfolgten ausschließlich auf Beschluss des Magistrats und ohne vorherige Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner.
Ob Ringstraße, Kreuze, Am Brühl oder die Container-Anlage auf dem Gelände des städtischen Bauhofs, – ja, auch dort gibt es Menschen in der Nachbarschaft – um nur einige zu nennen, alle diese Anmietungen erfolgten, und ich darf, ob ihrer Funktionen in der örtlichen Kommunalpolitik voraussetzen, dass das auch Ihnen bekannt war und ist, Herr Gibbe, ohne vorherige Beteiligung der Öffentlichkeit oder Anhörung der Anwohner. Nun weisen Sie in diesem Zusammenhang gerne auf die am 03.12.2015 stattgefundene Bürgerversammlung und im Besonderen auf die städtische Veranstaltung zur Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner der Seegasse am 14.01.2016 hin und erklären den Menschen dazu, dass so ein reguläres Verfahren aussehe, dass dies mithin die „Art und Weise“ sei, wie die Anmietung in der Bahnstraße 11a hätte von statten gehen sollen und müssen.
Einzig der Vergleich hinkt, Herr Gibbe, und das gleich aus mehreren Gründen:
- Anders als Sie es der breiten Öffentlichkeit darzulegen versuchen, stand auf der Tagesordnung zur Bürgerversammlung Anfang Dezember 2015 das Thema „Unterbringung von Asylbewerbern“ im Allgemeinen, vom Ankauf der Seegasse 7/7a war zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht die Rede.
- Zum anderen existierte Ende Januar 2015, als der Ankauf der Gebäude-/Grundstücksfläche auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung stand eben noch kein vom Parlament beschlossener Vorratsbeschluss, der den Magistrat legitimiert hätte geeignete Maßnahmen zur Unterbringung zu ergreifen.
- Darüber hinaus handelte es sich, wie bereits erwähnt, um einen Gebäude-/Grundstücksankauf der, anders als im Falle von Anmietungen von Wohnraum, wie dies in der Bahnstraße 11a der Fall ist, per se öffentlich in der Stadtverordnetenversammlung beraten und beschlossen werden musste.
Und wenn ich mir als vierten Punkt die Zeitachse anschaue, am 14.01.2026 fand das Gespräch mit den Anwohnern statt, einen Tag später wurde die Einladung zur Stadtverordnetenversammlung am 25.01.2016 mit dem geplanten Ankauf der Seegasse 7/7a bereits drei Tage veröffentlicht. Dann fällt es mir aus heutiger Sicht schwer, zu glauben, dass seinerzeit der politische Entscheidungsprozess von vornherein und mit der Absicht darauf ausgelegt war, die Anwohnerinnen und Anwohner in der Seegasse wirklich „mitzunehmen“.
Für diese Annahme spricht auch, und ich erinnere mich noch gut daran, denn ich war seinerzeit selbst vor Ort, dass Anwohnerinnen und Anwohner der Seegasse eine Demonstration vor den Gebäuden in der Seegasse organisierten, der mit einer binnen weniger Stunden ins Leben gerufenen Gegendemonstration begegnet wurde. Rund 15 Anwohner drückten ihren Unmut aus, rund vier Mal so viele Menschen kamen unter dem Motto „Selbold sagt JA!“ zusammen, um Ihre Zustimmung für die Unterbringung geflüchteter Menschen in dem ehemaligen Gewerbeobjekt und dem angrenzenden Wohnhaus kund zu tun.
Auch Teil der Wahrheit rund um die Anmietung der Bahnstraße 11a ist, dass die Stadtverordnetenversammlung und damit letztlich auch die Öffentlichkeit, sehr wohl über die geplante Anmietung der Liegenschaft informiert war, wenigstens dem Grunde nach hätte informiert sein können. Denn für die Anmietung waren im Haushalt 2024 an entsprechender Stelle Mittel vorgesehen.
Sie und Ihr Stadtverband monieren darüber hinaus, dass der Magistrat mit dem Beschluss zur Anmietung der Bahnstraße 11a seine Entscheidungskompetenz, mithin seine Zuständigkeit überschritten hätte, da die sich auf die Laufzeit ergebenden Mietkosten deutlich zu hoch seien.
Dazu zwei Punkte:
- Die Stadtverordnetenversammlung hatte den Magistrat mit Beschluss vom 28.03.2022 ermächtigt, Maßnahmen zur Unterbringung geflüchteter Menschen zu ergreifen, und das ohne jede weitere Einschränkung. Da läuft auch Ihr Hinweis auf § 100 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hinsichtlich überplanmäßiger/außerplanmäßiger Aufwendungen völlig ins Leere, da entsprechende Mittel ausreichend im Haushalt 2024 veranschlagt sind.
- Sämtliche Anmietungen von Wohnraum für Geflüchtete, die seit dem Jahr 2015 durch den Magistrat erfolgten, lagen über der Wertgrenze von 90.000 Euro pro Einzelfall, also über der Wertgrenze bis zu der der Magistrat im Rahmen der Regelungen der Hauptsatzung hätte alleine entscheiden dürfen.
Herr Gibbe, ich darf Ihnen, trotz dessen Sie noch vergleichsweise jung an Jahren sind, aufgrund der herausgehobenen Funktionen die Sie in Ihrem Stadtverband und in Ihrer Fraktion innehaben, unterstellen, dass Ihnen all diese Umstände bekannt sind. Sollten sie es nicht sein, so sollten Ihnen wenigstens „altgediente“, erfahrene Parteikollegen, die aktuell mit Ihnen gemeinsam im Vorstand Ihres Stadtverbandes arbeiten und zurückliegend in exponierten, kommunalpolitischen Ämtern gewirkt und Verantwortung übernommen haben, entsprechend Auskunft geben können bzw. gegeben haben.
In diesem Wissen die „Art und Weise“ der Anmietung des Wohnraums und die Rechtmäßigkeit des zustande gekommenen Beschlusses in der nichtöffentlichen Sitzung des Magistrats am 12.06.2024 in Frage oder gar in Abrede zu stellen, entbehrt jeder Grundlage.
Womit ich zu der Frage komme, was Ihre eigentliche Motivation und die des CDU-Stadtverbandes ist, sich so zu präsentieren, wie Sie es anlässlich Ihrer Parteiveranstaltung am 13.07.2024 getan haben. Dazu habe ich, wie dies jedem Bürger zusteht, eine eigene Meinung. Diese soll und muss sich eine Jede und ein Jeder im Übrigen selbst bilden.
II. Diese allgemeinen Ausführungen und Überlegungen vorangestellt, wende ich mich nun gerne Ihrem „Fragenkatalog der Anwohnerinnen und Anwohner der Bahnstraße 11a“ zu. Jedoch nicht in dem ich jede Frage einzeln beantworte. Vielmehr werde ich insgesamt beschreiben, wie die Stadt Langenselbold mit der Unterbringung geflüchteter Menschen verfährt, was sie leistet und was die Anwohnerinnen und Anwohner erwartet. Der neue Eigentümer kam auf die Verwaltung und auf mich zu und erkundigte sich, ob die Stadt Langenselbold daran interessiert sei, das Gebäude in der Bahnstraße 11a langfristig anzumieten, wenn dieses baulich entsprechend hergerichtet würde.
Wie ich der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 01.07.2024 mitgeteilt habe, und das muss Ihnen anlässlich Ihrer Parteiveranstaltung am 13.07.2024 bekannt gewesen sein, Herr Gibbe, hatte die Stadt Langenselbold zu diesem Zeitpunkt ein sog. Aufnahme-Delta von ca. 40-60 Personen. Sollten Sie meinen Ausführungen in der Stadtverordnetenversammlung nicht haben folgen können, steht Ihnen und allen Interessierten die Möglichkeit offen, die Niederschrift zu dieser Sitzung im Bürgerinformationssystem der Stadt Langenselbold unter https://www.langenselbold.sitzung-online.de/public/si018 aufzurufen und dies unter Tagesordnungspunkt 2.1.1 „Mitteilungen des Bürgermeisters – Aktueller Stand der Asylbewerberunterbringung“ noch einmal nachzulesen.
Dort können Sie lesen, dass ich mitgeteilt habe, dass die Stadt Langenselbold mit Stand 01.07.2024 in allen Gemeinschaftsunterkünften über 55 freie Plätze für geflüchtete Menschen verfügt. Gleichzeitig habe ich darauf hingewiesen, dass diese freien Plätze nicht auskömmlich sind, um das uns seitens des Main-Kinzig-Kreis (MKK) avisierte Aufnahmesoll für 2024 zu erfüllen. Sie wissen, dass der MKK wenigstens einmal im Jahr, im Regelfall zum Ende eines Jahres für das darauffolgende Jahr, auf Grundlage der Zuweisungszahlen des Landes Hessen für alle Kommunen im Kreisgebiet eine Prognose abgibt, wie viele Menschen in den Städten und Gemeinden jeweils vor Ort unterzubringen sind. Trotz der 55 aktuell freien Plätze fehlen der Stadt rund 40 bis 60 Plätze, um das Aufnahmesoll für das Jahr 2024 zu erfüllen.
Diese Prognose stellt den Rahmen für unseren städtischen Handlungsauftrag dar. Die Stadt ist also in der Pflicht, Wohnraum zu generieren, auf Basis dieser Prognose. Es ist nicht möglich, zu warten und erst dann zu handeln, wenn die geflüchteten Menschen vor der Rathaustür stehen. Es gilt, möglichst vor der Lage zu sein, wie man es vermutlich bei der Freiwilligen Feuerwehr formulieren würde. Wie schwierig und langwierig es sein kann geeigneten Wohnraum in adäquater Größenordnung zu finden, ich denke, das brauche ich an dieser Stelle nicht näher auszuführen. Aber ich komme wieder auf das Angebot zurück, das uns der neue Eigentümer eigeninitiativ unterbreitet hat.
Dieses Angebot passt ausdrücklich in die von mir beschriebene Bedarfslage hinsichtlich des zu schaffenden Wohnraums. Mit der Anmietung der Immobilie erfüllt die Stadt Langenselbold quantitativ ihre gesetzlichen und verordnungsrechtlich auferlegten Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Prognose des MKK bis einschließlich zum 31.12.2024, oder bis seitens des MKK eine neue, veränderte Prognose an die Kreiskommunen ausgegeben wird.
Für die Unterbringung der Menschen in der Bahnstraße 11a sprechen verschiedene Aspekte. Es ist, und ich hoffe den Anwohnerinnen und Anwohnern damit einen großen Teil Ihrer Ängste und Sorgen zu nehmen, unser erklärtes Ziel, möglichst Familien und Alleinerziehende mit Kindern in der Bahnstraße unterzubringen. Aus welchen Nationen die Menschen im Einzelnen kommen, die in der Bahnstraße 11a untergebracht werden, lässt sich nicht vorhersagen. Die Stadt Langenselbold ist nicht die zuweisende, sondern die aufnehmende Stelle. Im laufenden Jahr 2024 sind die häufigsten Herkunftsländer Ukraine, Syrien, Afghanistan, Türkei, Irak, Somalia und Iran.
Sollte dies auf Ihrer Veranstaltung von Teilnehmerinnen und/oder Teilnehmern anders kommuniziert worden sein, so habe ich es verschiedentlich jedenfalls vernommen, dann kann ich hier mit Gewissheit sagen, dass es nicht so sein wird und sein darf, dass in der Liegenschaft in der Bahnstraße 11a ausschließlich alleinstehende Männer untergebracht werden sollen. Zur Wahrheit gehört natürlich, dass die Stadt Langenselbold nur bedingt und in letzter Instanz keine Möglichkeit hat, darauf einzuwirken, welche Personen tatsächlich in unserem Stadtgebiet unterzubringen sind. Die Zuweisung erfolgt durch den MKK, mit dem wir hinsichtlich unserer Liegenschaften, den Kapazitäten und den Möglichkeiten fortlaufend im Dialog stehen.
Die Mitarbeiter der Verwaltung und ich legen wert darauf, dass insbesondere junge Menschen tatsächlich und örtlich in der Mitte der Gesellschaft leben. Denn gerade das macht Integration erst möglich. Kinder sollen in der Nähe ihrer Betreuungs- und Bildungseinrichtungen wohnen. Sie sollen sich nachmittags mit Freunden treffen, zusammen lernen und sich austauschen können. Weite Wege aus Liegenschaften im Randbereich, dazu gehören auch die Liegenschaften „Am Weiher 3“ und die Container am Bauhof, sind da eine zusätzliche, unnötige Hürde.
Grundsätzlich darf ich feststellen, dass es seit dem Jahr 2015 in keiner der Stand heute insgesamt 12 städtischen Liegenschaften, und insgesamt sind hier aktuell 235 Personen untergebracht, in der Nachbarschaft zu Auseinandersetzungen, oder gar gewalttätigen Konfliktsituationen oder sonstiger Kriminalität im direkten Umfeld gekommen ist. Ein Beispiel möchte ich gerne heranziehen, das bereits Erwähnung fand. In der Seegasse 7 und 7a sind derzeit zusammen 52 Personen untergebracht. Zahlenmäßig durchaus vergleichbar mit den Kapazitäten, die die Liegenschaft in der Bahnstraße 11a vorhalten wird. Der Stadtverwaltung sind keinerlei tätliche Belästigungen, Anfeindungen, Angriffe oder ähnliches auf Anwohnerinnen und Anwohner oder sonstige kriminelle Handlungen bekannt. Diese Liegenschaft wird bereits seit über neun Jahren als Gemeinschaftsunterkunft genutzt. Schülerinnen und Schüler der Gründauschule laufen beinahe täglich auf dem Weg zum Unterricht daran vorbei.
Abgesehen von nachbarschaftlichen Interessen, die von Zeit von Zeit, wie in jedem anderen Nachbarschaftsverhältnis auch mal zu Sprache kommen können und dürfen, hat es hier keine sicherheitsrelevanten Ereignisse und daraus erforderlich werdende Maßnahmen gegeben. Warum erwähne ich das so explizit? Zum einen als eindeutigen Hinweis darauf, dass eine Unterbringung in dieser Größenordnung gelingen kann. Zum anderen werbe ich dafür, sich nicht im Vorhinein zu verschließen und von den eigenen Ängsten und Sorgen übermannen zu lassen, sondern es erst einmal in der gebotenen Ruhe, aber ebenso mit der der Sache angemessenen und gebotenen Aufmerksamkeit zu begegnen.
Es wird auch nicht so sein, sollte dies auf Ihrer Veranstaltung durch Sie oder durch Dritte so kommuniziert worden sein, dass mit dem Beginn des Mietverhältnisses am 01.10.2024 direkt 60 Personen einziehen. Die Unterkunft wird bedarfsorientiert Zug um Zug belegt werden. So jedenfalls hat es die Erfahrung gezeigt, die die Stadtverwaltung in den letzten Jahren sammeln durfte. Nun zu den Kosten für die Anmietung. Wie ich bereits erwähnte, hatte und hat der Eigentümer der Liegenschaft aufgrund der zu tätigenden Investitionen ein Interesse an einem langfristigen Mietvertrag. Dies ist in diesem Bereich aber nicht unüblich. Beispielsweise wurde der Mietvertrag für die Liegenschaft „Am Weiher 3“ im Jahr 2014 auf ebenfalls zehn Jahre geschlossen.
Anders als in anderen Mietverhältnissen üblich, beinhaltet der monatliche Mietzins von 27.450,00 Euro bereits die Nebenkosten, also die Kosten für Wasser, Strom und Heizung, sowie für öffentliche Abgaben. Sollte der Verbrauch bestimmte, im Mietvertrag vereinbarte Vergleichswerte übersteigen, erfolgt vier Monate nachdem alle Energieversorger das vorangegangene Jahr final abgerechnet haben, eine Nachberechnung. Im Mietzins sind zudem auf die Kosten für einen Hausmeister enthalten. Ein wichtiger Aspekt, der auch in vergleichbaren Unterkünften Berücksichtigung findet, um vor Ort für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen, der dann aber gesondert berechnet, bzw. vergütet wird, oder eben durch eigenes städtisches Personal sichergestellt wird.
Wenn ich die monatlichen Kosten für Miete, die Nebenkosten und die Kosten für Hausmeister in Höhe von 27.450,00 Euro auf die Vertragslaufzeit von zehn Jahren rechne, komme ich auf einen Gesamtbetrag in Höhe von 3,294 Mio. Euro. Eine nicht unerhebliche Summe. Wenn ich die monatlichen Kosten aber auf 60 Personen herunterrechne, stehen für Miete inkl. Nebenkosten noch 457,50 Euro pro Person zu buche. Das ist ein vertretbarer Mietpreis. Hinzu kommt, dass die Stadt Langenselbold bis einschließlich 30.06.2025 für jede Person, die untergebracht wird, monatlich 420,00 Euro pauschale Erstattung für die Kosten der Unterkunft vom MKK erhält. Ab dem 01.07.2025 erhöht sich dieser Betrag noch einmal auf dann 450,00 Euro monatlich. Insofern, ja, es verbleibt ein Kostenanteil bei der Kommune. Wenn aber die Prognose des MKK eintritt, und von etwas anderem kann und darf die Stadt Langenselbold nicht ausgehen, ist dieser noch vertretbar.
Bei theoretischer Vollauslastung direkt zum Beginn des Mietverhältnisses – wie gesagt, so wird es sicher nicht kommen –, einem Mietbeginn zum 01.10.2024 und einem gleichbleibenden Erstattungsbetrag in Höhe von 450,00 Euro ab dem 01.07.2025, – hier ist davon auszugehen, dass der Erstattungsbetrag innerhalb der nächsten zehn Jahre wohl eher noch angehoben wird, schon allein aufgrund allgemeiner Preissteigerungen, die Berücksichtigung finden müssen – stehen somit 3,294 Mio. Euro Aufwand rechnerisch insgesamt Erträge aus der Erstattung durch den Main-Kinzig-Kreis in Höhe von 3.223.800,00 Euro gegenüber.
Vor diesem Hintergrund ist die Anmietung der Liegenschaft in der Bahnstraße auch unter kostentechnischen Gesichtspunkten für die Stadt Langenselbold gut vertretbar.
III. Sehr geehrter Herr Gibbe, auch wenn ich nicht auf jede einzelne Ihrer Frage geantwortet habe, bin ich überzeugt, dass mit meinen Ausführungen ein umfassendes Bild entstanden ist, das die wesentlichen inhaltlichen Aspekte beleuchtet, die für die Anwohnerinnen und Anwohner und für alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt von Interesse sind. Ich würde mich im Sinne eines konstruktiven und in der Sache gedeihlichen Miteinanders freuen, wenn Sie gemeinsam mit den Verantwortlichen in Ihrem Stadtverband und in Ihrer Fraktion auch in Zukunft aktiv dazu beitragen, dass die Unterbringung geflüchteter Menschen in unserer Stadt gelingt. Um diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu bewältigen, braucht es alle demokratischen Kräfte der Langenselbolder Kommunalpolitik."
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