Ordnungsamt warnt vor Überfahrhilfen an Bordsteinkanten und in Straßenrinnen

Langenselbold

"Vermehrt wurde in den vergangenen Monaten festgestellt, dass Anwohnerinnen und Anwohner in Langenselbold Überfahrhilfen, Auffahrkeile oder Borsteinrampen an Bordsteinkanten oder in Straßenrinnen vor ihren Grundstückszufahrten anbringen. Diese Konstruktionen, die häufig aus Holz, Metall oder Kunststoff bestehen, sollen ein bequemeres Zufahren ermöglichen. Das Auslegen oder Befestigen (zum Beispiel durch Verschrauben) solcher Rampen im öffentlichen Verkehrsraum ist jedoch nicht erlaubt", heißt es in einer Pressemitteilung aus der Stadtverwaltung Langenselbold.

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Die genannten Hilfsmittel würden die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, die Oberflächenentwässerung behindern und zudem die Arbeit bei der Straßenreinigung und des Winterdienstes erschweren. Mit Beginn der Winterdienstsaison weist die Stadt Langenselbold auf diese oft unterschätzte Gefahr im öffentlichen Verkehrsraumraum hin.

"Bordsteinrampen können beim Schneeräumen durch Räumfahrzeuge, Schneefräsen oder Schneepflüge erfasst und mit hoher Geschwindigkeit umhergeschleudert werden. Dadurch entsteht ein erhebliches Risiko für Passantinnen und Passanten sowie parkende Fahrzeuge. Die Stadt Langenselbold bittet daher alle Anwohnerinnen und Anwohner, Rinnen, Gehwege und Zufahrten frei von Hindernissen zu halten und alle Überfahrhilfen zu entfernen. Dies dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Überfahrhilfen sind nicht genehmigungsfähig. Bei Bedarf können Bordsteinabsenkungen bei dem Amt für Bauen, Liegenschaften und technische Dienste beantragt werden. Die Kosten für eine Bordsteinabsenkung sind vom Antragsteller zu tragen", heißt es abschließend in der Pressemitteilung.

 

 


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