Ein 24-Jähriger ist vor der Ersten Schwurgerichtskammer des Landgerichts Hanau unter Vorsitz von Richter Niels Höra zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden – gemäß der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Langenselbolder hatte gestanden, eine alte Dame aus Steinau Ende März vergangenen Jahres um 10000 Euro betrogen zu haben.
Der Verurteilte agierte dabei als Teil einer großen Bande, die von der Türkei aus gesteuert wurde. Von einem Callcenter in dem südosteuropäischen Land wurde die 81-Jährige angerufen. Ein angeblicher Polizist gaukelte ihr vor, in dem Stadtteil der Frau sei es zu Einbrüchen gekommen. Zwei Täter seien daraufhin festgenommen worden, bei denen auch ein Zettel mit ihrem Namen gefunden wurde, wonach bei ihr ebenfalls eingebrochen werden solle. Ein dritter Einbrecher sei flüchtig.
Zu ihrer Sicherheit empfahl der Anrufer, einem gewissen Polizeibeamten „Markus Schulz“ ihre Wertsachen zu übergeben. In der Nähe eines Einkaufsmarktes in der Grimm-Stadt traf die betagte Dame später dann auch den „Herrn Schulz“, es war der junge Langenselbolder. Die Steinauerin wurde jedoch misstrauisch und wollte die Übergabe erst in Gegenwart eines Polizeibeamten tätigen. Um dieses Misstrauen zu überwinden, rief der 24-Jährige einen angeblichen „Vorgesetzten“ an, der die betagte Dame weiter unter Druck setzte. Schließlich übergab diese 10.000 Euro. Der Langenselbolder ließ über seinen Verteidiger den Vorwurf einräumen.
Das Opfer wurde ihm Rahmen des Prozesses ebenfalls angehört. In ihrer emotionalen Aussage schilderte die 81-Jährige, wie sehr die Tat sie bis zum heutigen Tag psychisch belaste. Nach der Tat habe sie auch physisch gesundheitliche Probleme gehabt. An das Geschehen selbst habe sie wenig Erinnerung, berichtete sie teilweise unter Tränen. Der Vorfall habe sie einige Jahre ihres Lebens „gekostet“. Eine Entschuldigung des Angeklagten lehnte sie ab. Auch einen Umschlag mit 2000 Euro Bargeld – angeblich der „Gewinn“ des Mannes – nahm sie nur zögerlich an. Die übrigen 8000 Euro muss sie sich auf dem Klageweg holen.
Die Staatsanwaltschaft warf dem 24-Jährigen noch eine weitere Tat vor. Zusammen mit einem 25-Jährigen, ebenfalls aus Langenselbold, soll er sich Mitte vergangenen Jahres verabredet haben, um einen Dritten zu töten. Hintergrund soll gewesen sein, dass die beiden Angeklagten Schulden bei dem mutmaßlichen Opfer hatten. Zur Durchführung der Tat kam es nicht, da das Duo zuvor in Langenselbold auf dem Parkplatz eines Supermarktes von der Polizei festgenommen wurde.
Nach dem Anhören von Audio-Dateien vor Gericht, die die Polizei im Rahmen ihrer Überwachung des Duos angefertigt hatte, ließ sich der Vorwurf zur Verabredung zum Mord nicht konkretisieren. In diesem Fall wurde der 24-Jährige daher freigesprochen, der 25-Jährige allerdings wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, weil bei ihm eine zu einer scharfen Waffe umgebaute Schreckschusspistole nebst Munition aufgefunden wurde.
Nach dem Urteilsspruch konnten beide Angeklagten, die aus der Untersuchungshaft vorgeführt worden waren, den Gerichtssaal als freie Männer verlassen, da sie über feste Wohnsitze verfügen. Beide haben zudem bereits rund sieben Monate in Untersuchungshaft verbracht. Der 24-Jährige wird zur Verbüßung des Rests der Strafe wegen seiner Drogensucht im Maßregelvollzug untergebracht. Allerdings muss dort zunächst ein Platz für ihn frei sein. / hd
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