Stadtverwaltung warnt vor irreführenden Schreiben

Langenselbold

Die Stadtverwaltung Langenselbold warnt vor irreführenden Schreiben einer Firma namens „Langenselbold.Gewerbe-Meldung.de".

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Kreiswerke Main-Kinzig

Das Schreiben lässt auf Grund seiner Aufmachung und Formulierung annehmen, es sei vom Gewerbeamt der Stadt Langenselbold verfasst. Es ist gezielt an Gewerbetreibende gerichtet und verlangt, den beigefügten Antragsbogen schnellst möglich ausgefüllt zurück zu senden, um eine Eintragung in das Gewerbeverzeichnis nicht zu versäumen. Diese Schreiben dürften den Gewerbetreibenden bereits unter „Gewerbeverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland“ bekannt sein.

Es handelt sich hierbei um eine private Anzeigenredaktion, welche unter der geschickten Anpassung ihres Briefkopfes an behördliche Muster den Eindruck entstehen lässt, es würde eine amtliche Pflicht zur Eintragung in dieses Verzeichnis bestehen. Letztendlich wird ein Eintrag in ein Gewerbeverzeichnis, ähnlich der Gelben Seiten, zu einem nicht unerheblichen Preis erworben. Die Stadtverwaltung Langenselbold distanziert sich ausdrücklich von diesem Schreiben. Schreiben und Bescheide von Behörden müssen immer Name und Anschrift der Behörde und des zuständigen Sachbearbeiters erkennen lassen. Bei Unsicherheit können sich Bürger und Gewerbetreibende vertrauensvoll an die ausstellende Behörde oder ihre Stadtverwaltung wenden und sich über den Inhalt und die Rechtmäßigkeit aufklären lassen.


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