Verkehrsberuhigter Bereich im Beethovenring eingerichtet

Langenselbold

Nach einer mehrmonatigen Testphase wurde jetzt im Beethovenring ein sogenannter „Verkehrsberuhigter Bereich“ angeordnet.

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Innerhalb dieses Bereichs teilen sich Fußgänger, Fahrradfahrer und der Autoverkehr gleichberechtigt die Fahrbahn. Fußgänger und Fahrradfahrer dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen, anstatt sich, gemäß Straßenverkehrsordnung, nur am Fahrbahnrand bewegen zu müssen. Der Fahrzeugverkehr muss immer Schrittgeschwindigkeit einhalten. Bei den neu geltenden Verkehrsregeln in diesem Straßenabschnitt, darf niemand gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig muss gewartet werden. Vor allem ist im Verkehrsberuhigten Bereich das Spielen auf der Straße offiziell erlaubt, was die Straßenverkehrsordnung ansonsten generell ausschließt. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen.

Angestoßen wurde das Projekt Verkehrsberuhigter Bereich durch die Anwohner des Beethovenrings, die sich von der Maßnahme mehr Sicherheit für ihre spielenden Kinder erhoffen. Der Erste Stadtrat Gustav Schreiner, als zuständiger Dezernent, nahm sich diesem Anliegen gerne an. Auf den normalen Straßen, auch in den 30-er Zonen, ist das Spielen grundsätzlich verboten. Dies schließt auch das Radfahren mit Kinderfahrrädern, das Rollschuhlaufen und insbesondere Ballspiele ein. Um das Spielen auf einer öffentlichen Straße zu erlauben, muss es erst durch die Anordnung eines Verkehrsberuhigten Bereichs durch die städtische Verkehrsbehörde legalisiert werden. Durch die Einführung eines Verkehrsberuhigten Bereichs wird die Verantwortung von den schwächsten Verkehrsteilnehmern, den Kindern, weggenommen und auf die erwachsenen Fahrzeugführer übertragen. Der verstärkte Schutz der Kinder in diesen besonderen Bereichen muss uns eigentlich mehr Wert sein als die sonst übliche Bevorteilung der motorisierten Verkehrsteilnehmer, führt Erster Stadtrat Schreiner weiterhin aus.

Begünstigt wird diese verkehrliche Veränderung auch durch die Ausbauform des Beethovenrings. Da in dieser Quartiersstraße keine Gehwege sondern nur sogenannte „Schrammborde“ angelegt sind, ist dieser Straßenabschnitt für die Einführung eines Verkehrsberuhigten Bereiches besonders geeignet. In zwei Gesprächsterminen wurden mit den Anwohnern die Auswirkungen eines Verkehrsberuhigten Bereiches besprochen. Zudem wurde über mehrere Monate hinweg die zukünftige Parkregelung erprobt. Selbstverständlich gab es auch kritische Stimmen, so Gustav Schreiner, aber zum einen waren die Befürworter der Maßnahme wesentlich zahlreicher als die Kritiker und zum anderen hat auch die Behörde die Pflicht, für klare Verhältnisse zu sorgen, wo es geboten ist. Er geht davon aus, dass die Anwohner sich schnell an die neuen Regeln gewöhnen werden und diese anschließend nicht mehr missen möchten.

Dem Kraftverkehr kommt in der Regel eine größere Bedeutung als den übrigen Verkehrsteilnehmern zu, erläutert Ordnungsamtsleiter Peter Müller. Bereits seit längerem haben Schreiner und Müller daher solche Quartiersstraßen im Auge, welche ohne Gehweg ausgebaut wurden, sodass sich Fußgänger und Radfahrer auf der Fahrbahn bewegen müssen. Hier kommt es häufig zu Missverständnissen über die Rechte und Pflichten der einzelnen Verkehrsteilnehmer. Es gibt bereits reichlich Anfragen aus anderen Straßen nach der Einrichtung von Verkehrsberuhigten Bereichen. Geplant ist, nach dem erfolgreichen Test im Beethovenring auch andere geeignete Quartiersschleifen im Stadtgebiet in Verkehrsberuhigte Bereiche umzuwandeln. Die Kinder sollte es freuen, denn sie dürfen ja dann legal das Fahrradfahren auf der Straße vor ihren Elternhäusern üben oder die Fahrbahn mit Kreide verschönern. Auch für die Eltern sollte die Einrichtung von Verkehrsberuhigten Bereichen die eine oder andere Sorge um das Wohlergehen ihrer Kinder im Straßenverkehr kleiner werden lassen.


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