Hohe Geldstrafe: Assistenzarzt fährt zu schnell ins Krankenhaus

Linsengericht
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Seine Ausrede war wohl in allen Fällen die Gleiche: Weil er nicht zu spät zum Dienst im Krankenhaus kommen wollte, drückte ein Assistenzarzt mächtig aufs Tempo und überschritt die zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten teilweise erheblich. Mehrfach wurde der Linsengerichter bereits verurteilt, jetzt war er wieder vor dem Amtsgericht Gelnhausen angeklagt und entging diesmal nur knapp einer Haftstrafe.

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Bis 2011 gehen die Eintragungen des 56-Jährigen im Bundeszentral- und Fahreignungsregister zurück und bringen ein eindeutiges Schema zum Vorschein: Der Arzt wird geblitzt, kassiert ein Fahrverbot und setzt sich dennoch weiter hinters Steuer. Deshalb gab’s bislang nicht nur Strafen wegen der Geschwindigkeitsüberschreitungen, sondern auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Zwischenzeitlich hatte er es auf über 18 Punkte in der Sünderkartei in Flensburg geschafft.

Der aktuelle Fall: Am 18. Januar dieses Jahres wurde er auf der Autobahn 45 auf der Höhe von Dillenburg geblitzt, auch hier will er gerade mit Verspätung auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz in einem Krankenhaus gewesen sein. Seinen Führerschein hatte er bereits drei Monate vorher abgeben müssen. Erschwerend kam in diesem Fall hinzu, dass sein Fahrzeug über keine Haftpflichtversicherung verfügte. Diese hatte er laut eigenen Angaben gekündigt, weil er in der Zeit ohne Führerschein nicht mit dem Pkw fahren wollte. Dass er auch diesmal gegen gleich mehrere Gesetze verstoßen hatte, gab er allerdings zu: „Ich habe Mist gebaut.“

Die Führerscheinstelle hat ihm längst mitgeteilt, dass er vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) überstehen muss, aber auch strafrechtlich wird es immer enger für den Linsengerichter. Gericht und Staatsanwaltschaft machten ihm deutlich, dass er vermutlich letztmals „nur“ zu einer Geldstrafe verurteilt werden kann. Und die hat es in sich: Unter Einbeziehung einer vorherigen Verurteilung am Amtsgericht Gelnhausen wurden es diesmal 160 Tagessätze á 80 Euro und somit eine Geldstrafe von 12.800 Euro. Von einer erneuten Sperre für die Fahrerlaubnis wurde abgesehen. Der Assistenzarzt akzeptierte das Urteil sofort, sodass dieses nach Zustimmung der Staatsanwaltschaft rechtskräftig wurde.


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